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Ein Leiturteil zum Thema Wäsche waschen wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 31.03.10 in Leipzig positiv entschieden. Das Urteil hat nach Einschätzung der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. auch weitreichende Auswirkungen für die Nutzer von Regenwassernutzungsanlagen, so Dietmar Sperfeld Fachreferent der fbr.

Immer wieder versuchen Wasserzweckverbände, Wasserversorger oder deren Interessenverbände Verbraucher zu verunsichern, die zusätzlich zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung auch die Waschmaschine mit Regenwasser betreiben wollen. Obwohl dies bereits seit Jahren durch mehrere Urteile bestätigt worden ist, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz in Leipzig dem nochmal entsprochen.

Eine Klägergemeinschaft aus Sachsen, die Brunnenwasser zum Wäschewaschen verwenden wollte, hatte damit durch alle Instanzen Erfolg. Das Gericht wies die Revision des Wasserversorgerverbandes mit der Begründung zurück, dass die Trinkwasserverordnung in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nur regelt, dass in jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehen muss. Es wird jedoch nicht das Verbraucherverhalten reglementiert, so dass der Verbraucher seine Wäsche im eigenen Haushalt auch mit Brunnenwasser waschen darf.

Weiter heißt es in dem Urteil: "Ob der Anschlussnehmer zum Wäsche waschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortliche Entscheidung." Klarheit fürden Verbraucher - positiv für die Umwelt!

Für die Regenwassernutzung sieht Dietmar Sperfeld endlich auf höchst richterlicher Ebene auch Klarheit für die Nutzung von Regenwasser zum Wäsche waschen. Jahrelang sind Betreiber von Regenwasseranlagen durch Zweckverbände verunsichert worden, obwohl die Trinkwasserverordnung eindeutig die Nutzung auch für Waschmaschinen vorsieht. In den vergangenen Jahren waren zudem in den Förderprogrammen der Länder auch der Betrieb von Waschmaschinen Bestandteil der Programme. Sperfeld sieht in dem Urteil einen wesentlichen Beitrag zur Schonung der Ressource Trinkwasser in Deutschland. Zudem ist beim Betrieb einer Waschmaschine mit dem weichen Regenwasser wesentlich weniger Waschmittel notwendig und auf Weichspüler kann vollständig verzichtet werden.

Die Reduzierung des Wasserverbrauches und der Reinigungschemie, betont Sperfeld, kommt vor allem der Umwelt zugute. Mit dem Einbau einer Regenwassernutzungsanlage können je nach Personenzahl im Haushalt bis zu 50 Prozent Trinkwasser eingespart werden. Auch die Industrie- und Gewerbebetriebe mit einem hohen Wasserverbrauch entscheiden sich mehr und mehr für Regenwassersysteme. Deutschland hat hier weltweit in dieser Branche für Umwelttechnologie eine Führungsposition. Folglich ist das Urteil aus Leipzig eine richtige Entscheidung für die Umwelt und den Standort Deutschland.
(Urteil vom 31. März 2010, Az. BVerwG 8c)

 

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