Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Jeder, der mobile Geräte mit Verbrennungsmotor im Einsatz hat, kennt die Problematik des Treibstoffnachschubs. Entweder fährt man mit der Maschine zur Tankstelle und verliert dabei wertvolle Zeit oder es wird aus Kanistern zugetankt.

Intermediate Bulk Container (Foto: Chemowerk GmbH)

Je nach Ausrüstung mit Tankstutzen, Trichter oder Schlauch sind dabei kleinere Mengen an Treibstoff schnell verschüttet. Um den Tankvorgang vor Ort sowohl sicherer als auch umweltfreundlich und Zeit sowie kostensparend zu gestalten bieten sich sogenannte mobile Tankanlagen an. Der Umgang mit Treib- oder Brennstoff birgt eine ganze Reihe von Gefahren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Stoffen in vielen Gesetzen geregelt.

Innerhalb dieser einschlägigen Gesetze wie ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und im GGVSBE (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sowie dem GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) gibt es jedoch Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche.
So unterliegen mobile Tankanlagen gewissen Freistellungen von Auflagen, wenn einige Bedingungen zutreffen.

Der Umwelt- und Logistikspezialist Cemo aus Weinstadt bietet daher für den Bereich der mobilen Betankung eine Vielzahl Lösungen, die sowohl für Diesel- wie Vergaserkraftstoff geeignet sind und die Bauartzulassung erfüllen. Der Anwender selbst muss aber zusätzlich gewisse Voraussetzungen kennen und einhalten, um kostenoptimiert vor Ort zu tanken.

Mobile Tankanlagen gibt es nicht

So komisch es sich auch anhört, es gibt im rechtlichen Sinn nach der Gefahrgutverordnung gar keine mobilen Tankanlagen. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen vielmehr um sogenannte Großpackmittel, IBC (Intermediate Bulk Container) genannt. Sie werden in vielen Branchen für die Beförderung und Lagerung unter anderem von gefährlichen Gütern eingesetzt. Die maximale Gebindegröße ist dabei auf 3.000 Liter begrenzt.
Ein IBC ist damit kein "Tank” sondern sogenanntes Stückgut.

Eine weitere Erleichterung bietet die sogenannte "Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1c ADR”. Werden die dort angeführten Freistellungsvoraussetzungen beachtet, so gilt für die mobile Tankanlage eine komplette, gefahrgutrechtliche Freistellung.

Dieser Sachverhalt wird auch als "Handwerker-Regelung” bezeichnet. In der Praxis bedeutet das eine erhebliche Erleichterung, da, gemäß RSEB1-5.1 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, so Lieferungen bis zu 450 l von den Vorschriften der ADR befreit sind.

Damit können für den sogenannten direkten Verbrauch eben bis zu 450 l auch im PKW ohne besondere Kennzeichnung direkt zur Maschine gefahren werden.

Praxisgerecht und gesetzeskonform

Ein Kurzabriss der geforderten Sicherheitsmaßnahmen ist schnell erstellt. Ob nun Diesel für die Landwirtschaft oder Benzinzweitaktmischung für Kettensägen im Forst befördert werden, ist dabei egal. Auch Landschaftsbau und Handwerksbetriebe profitieren, wenn es um das Nachtanken von Motorgeräten oder Dampfstrahlern geht.

Selbst auf dem Bau ist ein schneller, flexibler Spritnachschub per IBC-Tankstelle gesichert. Wichtig sind nur folgende Punkte, die als Abhakliste leicht eine zulässig oder nicht Überprüfung erlauben:

  • Handelt es sich um Lieferungen in Verbindung mit der Haupttätigkeit?
  • Liegt die Menge unter der 450 l Grenze?
  • Wird die "1.000 Punkte” Regelung nach ADR eingehalten (1.000 Punkte = 1.000 l Diesel oder 333 l Benzin)?
  • Sind Maßnahmen getroffen, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Bedingungen ausschließen, wie dichte unbeschädigte Umschließung und Verschlüsse der Verpackungen?
  • Ist für ausreichende Ladungssicherheit gesorgt und haften keine gefährlichen Rückstände am Gebinde?
  • Der Transport dient nur zum direkten Verbrauch in Geräten vor Ort?

Wenn diese Punkte alle mit ja beantwortet werden können, gelten die vereinfachten Regeln.

Natürlich unterliegen auch mobile Tankanlagen gewissen Vorschriften, was Zulassung (Bauartgeprüfte Verpackung) und Prüfvorschriften angeht. So müssen IBC für Gefahrguttransport regelmäßig durch eine von BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) anerkannte Inspektionsstelle inspiziert und geprüft werden.

Jeweils in Abständen von 2,5 und 5 Jahren ab Herstellungsdatum ist eine Sachkundigen- und dann die Sachverständigenprüfung erforderlich. Hier bietet der Behälterspezialist für die wiederkehrenden Prüfungen eine Inspektionsvereinbarung an, um mit den mobilen Tankanlagen immer auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.

Mobile Tankanlagen für den Direktverbrauch vor Ort sparen Zeit und Kosten. Neben der deutlichen Arbeitserleichterung gegenüber dem Kanistertanken schont der saubere Zapfvorgang per Schlauch und Zapfpistole auch die Umwelt. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung, indem er diese Art des "Komforttankens” nicht ganz so strengen Regelungen unterwirft. Damit sind diese mobilen Kleintankstellen auch eine wirtschaftliche Alternative zu umständlichen Tankstellenfahrten.

Cemo, innovativer Problemlöser

Als Hersteller von GFK-Produkten und Komplettanbieter von Problemlösungen in den Bereichen Lagern, Verteilen und sicher Handhaben bietet Cemo eine große Produktpalette für viele Branchen. Weitere Dienstleistungen und praxisorientierte Beratungen ergänzen das Portfolio. Der Pionier auf dem Gebiet der modernen Transport- und Lagerbehältertechnik und Deutschlands Marktführer von gesetzeskonformen Komplettsystemen für Eigenverbrauchstankstellen bietet daneben auch professionelle Lösungen zur Lagerung von wassergefährdeten Stoffen. Ein weiteres Standbein des Unternehmens sind Heizöltanks und Wärmespeicher für regenerative Energie, Winterdienstequipment wie Streugutbehälter und Streuwagen sowie traditionelle Transport- und Lagerbehälter für Bau- und Landwirtschaft.

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