Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft fördert Mitgliedsbetriebe mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro für aktiven Gehörschutz und ergonomische Maßnahmen am Arbeitsplatz. Durch den Zuschuss zum aktiven Gehörschutz soll ein wirksamer Anreiz zur Lärmprävention gegeben werden, denn Lärm am Arbeitsplatz spielt bei den angezeigten Berufskrankheiten eine große Rolle.

Gehörschutz

Wichtig ist für den berufsständischen Unfallversicherungsträger auch, dass Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge in Zukunft so gestaltet sind, dass diese möglichst lange und in jedem Alter bewältigt werden können. Die Bezuschussung ergonomischer Hilfsmitteln soll dazu beitragen, die Auswirkungen des demografischen Wandels in den Betrieben abzumildern.

Gewinn, aus menschlicher Sicht

Dass diese Ziele keine leeren Absichterklärungen sind, betonte Axel-Werner Pürkner, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG. Er war persönlich auf die GaLaBau nach Nürnberg gereist, um vor Ort für die Zuschüsse zu werben. "Wenn wir durch die Zuschüsse nur bei einem Versicherten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verhindern können, haben wir schon Gewinn gemacht, sowohl aus menschlicher Sicht als auch finanziell", betonte Pürkner.

Er geht davon aus, dass solche oder ähnlich sinnvolle Maßnahmen auch in Zukunft unter der Regie des neuen Bundesträgers fortgeführt werden.

So wird bezuschusst

Aktiver Gehörschutz und ergonomische Hilfsmittel werden zu 50 Prozent, jedoch höchstens bis zu 500 Euro pro Betrieb bezuschusst. Mitgliedsbetriebe können die Förderung ab sofort bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft formlos per Fax unter 0561 928-2304 beantragen.

Dazu sind folgende Angaben notwendig:

  • Genaue Produktinformation (Artikel, Hersteller, Typ)
  • Einsatzbereich
  • Arbeitsbereich oder Tätigkeit

Nach Eingang dieser Informationen erfolgt umgehend eine Entscheidung, ob eine Förderungerfolgen kann und gegebenenfalls in welcher Höhe.

 

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