Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Bayerische BauAkademie informiert in diesem Jahr auf der BAUMA in München gezielt über die dritte europäische Führerscheinrichtlinie, die seit dem 19. Januar in Kraft getreten ist. Im Mittelpunkt stehen dabei drei neue von 30 speziell auf die Anforderungen mittelständischer Bauunternehmen zugeschnittene Führerscheinkurse.

Die Lehrgänge "MF 24, Schlüsselzahl 96 der Führerscheinklasse B bis 4250 kg (Zugfahrzeug und Anhänger)", "MF 30 Lkw -Führerschein C1/C1E bis 12000 kg (Zugfahrzeug und Anhänger)" und "MF 31 LKW- Führerschein C/CE" nehmen direkten Bezug auf die aktuellen Neuerungen im Führerscheinrecht.

Grundsätzlich gilt: ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden nur noch befristet ausgestellt und müssen nach maximal 15 Jahren neu beantragt werden - bei den Klassen C/CE nach 5 Jahren. Bis spätestens 2033 müssen auch alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erneuert werden.

Bei der Klasse B wird die Anhängerregelung vereinfacht: alle Anhänger mit mehr als 750 kg, die in der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten, dürfen ohne Einschränkung gefahren werden. Durch eine Fahrerschulung kann diese Gesamtmasse auf 4250 kg erweitert werden und ist im Führerschein durch Schlüsselnummer 96 ersichtlich.

In der Klasse BE wird nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3500 kg und in der Klasse C1E auf 12t Gesamtmasse (Zugfahrzeug und Anhänger) beschränkt. Bei den Klassen C/CE wurde das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht. Allerdings ist im Rahmen der Qualifizierung für Ausbildungszwecke zum Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz eine Reduzierung auf 18 Jahre möglich.

Für Berufskraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges betreiben sind bereits seit 2009 Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen obligatorisch. Für Führerscheinneulinge im Vorbesitz der Klasse B wird für den Einstieg in den gewerblichen Güterverkehr eine 4wöchige "Beschleunigte Grundqualifikation" mit abschließender IHK Prüfung gefordert. Bei Vorbesitz der Klasse 3 hingegen genügt eine 5tägige Weiterbildung in 5 Modulen á 7 Stunden. Diese mindestens 35 Stunden dauernde Weiterbildung ist generell auch für die Führerscheinverlängerung notwendig, die innerhalb der 5jährigen Führerscheingültigkeit zu absolvieren ist.

Der Lehrgang "MF24" wird als 1 Tagesseminar angeboten. Der Lehrgang "MF 30" zum Erwerb des Führerscheins C1/C1E läuft über zwei Wochen und schließt den Führerschein BE automatisch mit ein. Der 15tägige Lehrgang "MF 31" zum Erwerb des Führerscheins C/CE schließt automatisch die Klassen BE, C1, C1E und T mit ein.

Die Fahrausbildung, die die Bayerische BauAkademie in Kooperation mit der Fahrschule Seiferlein in Dinkelsbühl anbietet, ist speziell auf die Anforderungen mittelständischer Bauunternehmen zugeschnitten. Alle C-Lehrgänge schließen eine Ladungssicherungsschulung und ein Fahrtraining mit ein. So können die zukünftigen Berufskraftfahrer auch direkt ab Bauhof eingesetzt werden.

Einige Kurse wie der MF 31 werden über die Agentur für Arbeit mit Zuschüssen gefördert.

Sie finden die Bayerische BauAkademie auf der BAUMA vom 15. bis 21. April 2013 in der Neue Messe München direkt in der Eingangshalle West, Stand EW/15.

Weitere Informationen, Termine sowie Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinformationen erhalten Sie über die Bayerische BauAkademie: E-Mail: info(at)baybauakad.de, Tel.: 09852/9002-0

 

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