Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) beabsichtigt, das Arbeitsblatt DWA-A 262 zu überarbeiten. Seit Erscheinen der Publikation vor gut sieben Jahren konnten zu Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern neue Erkenntnisse gewonnen werden, insbesondere durch das Vorhaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt “Auswirkungen der Vorreinigung auf bepflanzte Bodenfilter - Eignung von Mehrkammerabsetzgruben“ (DBU-Az. 25524)

Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern (Foto: dwa)

Darin heißt es: "Nach den Gesamtuntersuchungen im Projekt 'VKBF' ist ein Arbeitsbereich zwischen 0,5 und 2,5 m³/E Nutzvolumen möglich. Die spezifische und absolute Größe der Vorklärung und des schlammfreien Volumens, die Art der Durchführung und auch die prozentuale Füllung der Kammern mit Schlamm haben keinen signifikanten Einfluss auf die AFS im Ablauf."

Eine Anpassung der Vorgaben für die Vorbehandlung bei Kleinkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern ist daher notwendig. Maßgeblich für das Vorklärvolumen ist nach diesen Erkenntnissen primär ein geeigneter Räumzyklus, wobei die Schlammräumung abweichend von den bisherigen Vorgaben im DWA-A 262 erst bei halber Füllung der Vorklärung mit Schlamm ausreichend erscheint.

Im aktualisierten Arbeitsblatt sollen die vorliegenden Erkenntnisse zu bepflanzten Bodenfiltern mit Rohschlammbeschickung zusammengefasst werden. Erkenntnisse zur Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern im Mischsystem sollen ebenfalls einfließen. Im Herbst 2013 wird die DWA für Fachleute dieses Gebiets einen Erfahrungsaustausch anbieten, bei dem über den Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf des DWA-A 262 diskutiert werden soll.

Das Arbeitsblatt wird durch die Arbeitsgruppe KA-10.1 "Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern" (Sprecher: Dr.-Ing. Jens Nowak) im FA KA-10 "Abwasserbehandlung im ländlichen Raum" (Obmann: Dr.-Ing. Jens Nowak) überarbeitet. Es richtet sich an Planer und Betreiber von bepflanzten Bodenfiltern sowie Genehmigungsbehörden. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Ende 2014 geplant.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben bitte an DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr. Stefanie Budewig Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 02242/872-144, Fax 02242/872-184 E-Mail: budewig(at)dwa.de

 

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