Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze (ZgG) ist ein Zusammenschluss von Baumschulen, die gebietseigene Gehölze produzieren und handeln. Entsprechend der Forderung des Bundesumweltministeriums an die Zertifizierung gebietseigener Gehölze, setzt die ZgG mit ihrem Zertifizierungssystem alle für den Handel und die Produktion geforderten Mindestanforderungen um.

"Unter anderem wird gefordert, dass die jeweilige Zertifizierungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert sein muss", so Niels Sommer, verantwortlich für alle Belange der ZgG im Bund deutscher Baumschulen.

Auf Grundlage des § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) fordert der Gesetzgeber, dass in der freien Natur keine gebietsfremden Arten ausgebracht werden dürfen. Mit der Folge, dass die Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, künftig nachweislich gebietseigen sein und einem der sechs definierten Vorkommensgebiete zugeordnet werden müssen.

"Die Produzenten, Händler und Abnehmer gebietseigener Gehölze fordern hier ein Höchstmaß an Sicherheit, dem wir über die Zertifizierung der Baumschule durch die ZgG entsprechen", so Sommer weiter. "Etwa 40 Betriebe nehmen bereits an dem System der ZgG teil und entsprechen somit den hohen Anforderungen des Marktes".

Das der ZgG zugrunde liegende Zertifizierungsschema für die teilnehmenden Betriebe wurde in Gremien des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. entwickelt. Grundlage ist der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Der BdB hat die Bund deutscher Baumschulen - Servicegesellschaft (BSG) mit der Umsetzung der Zertifizierung gebietseigener Gehölze beauftragt.

Die Mindestanforderungen können online abgerufen werden.

 

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