Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Herab fallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Deshalb stellt der ADAC klar: Für die Entfernung der Eisplatten ist jeder Lkw-Fahrer selbst verantwortlich.

Kommt es zu einem Schaden am nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen. Deshalb rät der ADAC, Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.

Autofahrer, die hinter einen offensichtlich schlecht geräumten Lkw fahren, sollten nach einem Rat des ADAC ausreichend Sicherheitsabstand halten und damit rechnen, dass sich Eisplatten lösen könnten.

Da die wenigsten Lkw über Nacht in einer Halle abgestellt werden können, um die Eisbildung zu vermeiden, wurden auf Autohöfen und Raststätten bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet. So können Trucker ihr Gefährt gefahrlos enteisen. Der ADAC appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Lkw-Fahrer, dieses Angebot auch zu nutzen.

 

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