Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Zu Beginn des neuen Jahres gibt es gute Neuigkeiten: Ab 2014 kann die Garantie für praktisch alle tragbaren Zweitakter von ECHO sowie alle shindaiwa Motorgeräte, die privat genutzt werden, auf fünf Jahre verlängert werden - kostenlos. Auch die gewerblichen Nutzer profitieren von der neuen Regelung. Sie bekommen auf diese Geräte zwei Jahre Garantie.

Die Garantie für praktisch alle tragbaren Zweitakter von ECHO, sowie alle shindaiwa Motorgeräte die privat genutzt werden...

...kann auf fünf Jahre verlängert werden (Foto: ECHO-Motorgeräte GmbH)

Alles was man dafür tun muss ist, das neue Gerät zu registrieren. Die Garantie, die bisher nur für Motorsägen und Hochentaster galt, wird zu Beginn des neuen Jahres beachtlich ausgedehnt. Neben den Motorsägen und Hochentastern kommen jetzt auch Rasentrimmer, Motorsensen, Freischneider und Kombisysteme, Heckenscheren und Heckenschneider, Rückenspritzen und Sprühgeräte, Bohrgeräte, Laubbläser und Saughäcksler in den Genuss der Garantieverlängerung auf fünf Jahre, sofern das Motorgerät privat eingesetzt wird.

Neu ist zudem die Garantielaufzeit von zwei Jahren für gewerblich genutzte Geräte. Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss das gekaufte Gerät innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum registriert werden. Das hört sich komplizierter an, als es ist: Ein Online-Formular steht zur Verfügung.

Da ein ECHO-Kunde bereits mit seinem Einsteigergerät gut und gerne bis zu zehn Jahre lang arbeitet, und High-End-Modelle gar ein Vielfaches an Betriebsstunden ihren Dienst tun, erfreut er sich unabhängig von der Modellwahl über einen langen Zeitraum hinweg an seinem Produkt. Die Garantie deckt jegliche Schäden ab, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern entstehen könnten.

Im Fall der Fälle kann der Garantieanspruch ganz unkompliziert über jeden der mehr als 1.000 ECHO-Fachhändler in ganz Deutschland geltend gemacht werden. Voraussetzungen für eine lange Lebensdauer sind natürlich die sachgemäße Bedienung und Instandhaltung und die regelmäßige Wartung durch den qualifizierten ECHO-Fachhändler.

Um den uneingeschränkten Garantieanspruch zu erhalten, reichen zwei Wartungen innerhalb von fünf Jahren aus. Das heißt: Im zweiten und vierten Jahr ab Kaufdatum muss der autorisierte ECHO-Fachhändler das Motorgerät warten und gegebenenfalls reparieren. Gewohnte Pflegearbeiten wie die Filterreinigung oder das Kettenspannen können auch weiterhin anhand der Betriebsanleitung vom Anwender selbst durchgeführt werden.

Ausgenommen von den Garantieleistungen sind im Übrigen nur Verschleißteile, bei einer Motorsäge beispielsweise Kette, Schiene oder die verbauten Luft- und Ölfilter. Über alle weiteren Details über die Garantiebestimmungen informiert sowohl der Fachhändler als auch ECHO Motorgeräte direkt über die Website.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

ECHO-Motorgeräte Vertrieb Deutschland GmbH

Otto-Schott-Str. 7
72555 Metzingen
Deutschland

Tel.: +49 (0)7123/9683-0
Fax: +49 (0)7123/9683-258

Email:
Web: http://www.echo-motorgeraete.de

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