Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 20. Mai 2014 bot die FLL im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster- Wolbeck eine Fachtagung an, um vertiefte Informationen zu fachlichen und rechtlichen Hintergründen der überarbeiteten FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen zu erfahren sowie die Überarbeitungsschwerpunkte kennen zu lernen und diese fachlich zu diskutieren.

Nach der Begrüßung der 70 Teilnehmer der Fachtagung durch den FLLPräsidenten, Dr. Karl-Heinz Kerstjens, folgte ein Grußwort von Gerlinde Hoffmann, Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), welches die enge Kooperation mit der FLL im RWA Reitplätze unterstrich. Danach führte Prof. Dipl.-Ing. Gert Bischoff, Fachhochschule Erfurt, Leiter des RWA "Reitplätze", Riechheim in den fachlichen Teil der Fachtagung ein und gab einen allgemeinen Überblick zu den Themenschwerpunkten der Überarbeitung:

Die überarbeiteten Empfehlungen gelten weiterhin unabhängig von Reitweisen, Disziplinen und Klassen/Kategorien. Der Zweck der Empfehlungen ist, allgemein gültige Grundsätze und Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Reitplätzen im Freien und - jetzt auch - in der Halle darzustellen. Neben einer allgemeinen Anpassung der Empfehlungen an den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hat sich der RWA Reitplätze insbesondere mit der Praxis auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Überarbeitung sind deshalb unter anderem:

  • eine grundsätzliche Erweiterung des Anwendungsbereiches: Die Empfehlungen gelten künftig nicht mehr nur für Reitplätze im Freien, sondern können unter Berücksichtigung der speziellen Standortbedingungen auch für Reitplätze in Hallen angewendet werden;
  • darüber hinaus zeichnen sich die neuen Empfehlungen durch differenzierte Regelungen und Entscheidungspfade zu Reitplätzen mit überwiegend horizontaler Entwässerung (so genannter "Oberflächenentwässerung"), Reitplätzen mit überwiegend vertikaler Entwässerung und Reitplätzen mit regulierbarem Wasserstand (Anstausystem) aus.

Das Thema "Reitplatzbau" wurde und wird in der Praxis rechtlich oft unterschiedlich bewertet. Hierzu vermittelte der Vortrag "Rechtliche Einordnung und Bewertung der neuen "Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen" von Iris Martin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Baurechtskanzlei Martin, Essen, eine intensive juristische Expertise. Der Vortrag nannte neben baurechtlichem Allgemeinwissen (z. B. öffentlich rechtliche Anforderungen, zivilrechtliche Anforderungen, Rechtsbedeutung des Begriffes "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" und weiterer unbestimmter Rechtsbegriffe) auch zahlreiche Fallbeispiele, wie Oberlandesgerichte konkret im Einzelfall zu strittigen Fragen (z. B. zu verwendeten Folien bei Plätzen mit Anstausystem) entschieden haben.

Insbesondere ordnete Martin aber die Anwendung der neuen Empfehlungen rechtlich ein und erläuterte außerdem, was aus Sicht der angesprochenen Zielgruppen bei der Anwendung des Regelwerkes zu beachten ist. Grundsätzlich können FLL-Empfehlungen als privatrechtliche Regelwerke im Einzelfall anerkannte Regeln der Technik wiedergeben. Dies trifft jedoch auf die überarbeiteten Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen schon nach eigener Definition nicht zu, weil sich diese noch nicht in der Praxis erprobt haben oder bewähren konnten. Sie sollen den Stand der Technik abbilden und sich zukünftig als anerkannte Regeln der Technik abbilden.

Warum sind eigentlich qualitative Vorgaben im Reitplatzbau notwendig?
Mit dieser Frage beschäftigte sich Marko Münster, öbv. Sachverständiger für Sport-, Golf- und Reitplatzbau, Arbeitsgemeinschaft Sachverständige Gartenbau- Landschaftsbau-Sportplatzbau e.V. (AGS) , Berglen in seinem Vortrag "Häufige Schadensfälle im Reitplatzbau".

Er veranschaulichte bildhaft Bauschäden, welche schon bei der Wahl des Aufbausystems eintreten: Hier werden oft grundlegende Anforderungen des Baugrundes nicht geklärt, z. B. ob der Baugrund tragfähig und wasserdurchlässig ist. Wenn die Entwässerung des Platzes horizontal erfolgen soll ("Oberflächenentwässerung") können Planungsfehler zu Problemen führen (z. B. unzureichender Wasserabfluss, zu trockene Tretschicht). Darüber hinaus weisen Plätze in vielen Fällen nicht einheitliche Schichtdicken auf oder Zusatzstoffe in der Tretschicht können Verletzungen für Reiter und Pferd herbeiführen. Schließlich können in ihrer Zusammensetzung unbekannte Gemische der Tretschicht zu kostenträchtigen Entsorgungsproblemen für den Auftraggeber führen. Mit diesen Eindrücken aus sachverständiger Sicht motivierte Münster die Anwesenden zum Erwerb der neuen FLL-Empfehlungen.

Diesen motivierenden Hinweis griff Prof. Dr. Dipl. ECEIM Gerald Fritz Schusser, Direktor der Medizinischen Tierklinik, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig im abschließenden Vortrag "Die entzündliche Bronchialerkrankung (Inflammatory Airway Disease) der Sportpferde - eine Folge von Staubbelastung durch Reitplätze auf dem Platz und in der Halle?" auf, indem er aktuelle veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse von Pferden auf Feinstaub-Partikel in der Lunge durch endoskopische Aufnahmen filmisch verdeutlichte. Demnach nimmt die Anzahl akuter Bronchialerkrankungen von Pferden mit Staubpartikeln in der Lunge in seiner Klinik zu. Ursachen können dabei zwar auch Verunreinigungen des Futters oder der Einstreu im Reitstall sein; jedoch wurden die in Leipzig behandelten Pferde sämtlich direkt nach Reitturnieren eingeliefert, so dass verwendete lungengängige und oft nicht biologisch abbaubare Zuschlagsstoffe in Tretschichten als wichtige Ursache für diese Symptomatik angesehen werden können. Um den Pferden solche Erkrankungen zu ersparen forderte er zu verantwortungsvoll geplanten, gebauten und gepflegten Reitplätzen auf.

Die neuen FLL-"Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen", Ausgabe 2014, umfasst 108 Seiten und ist unter der ISBN 978-3- 940122-42-1 im DIN A4-Format zum Preis von 27,50 EUR als Broschüre oder als Download erhältlich. FLL-Mitglieder erhalten auf den Kaufpreis 30 % Rabatt. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL): Friedensplatz 4, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20,
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