Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Trotz wirtschaftlich knapper Ressourcen erwarten die Bürger gepflegte Grünflächen in ihrer Umgebung. Dass sich das gegenseitig nicht ausschließt, zeige der Kommunalbericht 2013, Kapitel „Kommunale Grünflächen“, so Eiko Leitsch, Präsidiumsmitglied des Fachverbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V. (FGL), bei seiner Stellungnahme vor dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung am 09. Juli 2014 im Hessischen Landtag.

Der Hessische Rechnungshof kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass der Pflegezustand in den untersuchten Städten überwiegend gut sei, aber die Gestaltung und Nutzungsabsichten der Flächen in Einklang gebracht werden müssen.

Der Fachverband unterstütze daher uneingeschränkt die in dem Kommunalbericht 2013 geforderte klare politische Zielsetzung zu öffentlichem Grün, so Leitsch, sowie die Empfehlung für eine integrierte Grünflächenpflegeplanung und die Einbeziehung der Folgekosten von Grünflächenmaßnahmen in der Planungsphase. Eiko Leitsch fordert darüber hinaus ein Pflege- und Entwicklungskonzept für alle bestehenden und neuen Grünanlagen, welches den jeweiligen Lebenszyklus für mindestens 20 bis 25 Jahre betrachtet und analysiert. Diese Pflege- und Entwicklungskonzepte sind die Basis für die weiteren Steuerungselemente, die in vielen Städten und Gemeinden konsequenter genutzt, bzw. teilweise noch geschaffen werden müssen.

Baum- und Grünflächenkataster generieren die Informationen, die eine optimierte Betriebsteuerung ermöglichen. Dabei müssen die Kosten, die erbrachten Leistungen und die Qualität in der Praxis regelmäßig kontrolliert werden. Kontrollen bewirken darüber hinaus, dass Preis- und Lohndumping durch nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten entgegengewirkt wird.

Innovative Finanzierungskonzepte könnten auch in Hessen für die Finanzierung bestehender und künftiger Grünanlagen diskutiert werden: So sollten sich die Städte dafür einsetzen, dass die Verbesserung von städtischen Grünanlagen künftig aus Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach dem § 14 Abs. 1 BNatSchG finanziert werden. Urbanes Grün kann einen wesentlich größeren, bedeutenderen Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung leisten als bisher.

Ausführlich dokumentiert hat der Fachverband seine Empfehlungen und Forderungen - unterstützt von namhaften Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik - in der Charta "Zukunft Stadt und Grün"1. Die Charta zeigt auf, wie es den Städten gelingen kann, ihre vielfältigen Grünflächen zu erhalten und deren ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen dauerhaft zu sichern.

 

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