Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Seit Herbst 2012 gibt es neue FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ als bundesweit geltendes FLL-Regelwerk veröffentlicht. Vier Jahre lang hat ein FLL-Regelwerksausschuss (RWA) unter Leitung von Prof. Dr. Mehdi Mahabadi die Empfehlungen interdisziplinär und mit Beteiligung verschiedener Fachverbände des Hoch-und Fassadenbaus erarbeitet.

Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden

Der Anwendungsbereich der Empfehlungen umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Übergangbereiches zwischen der (meist) abgedichteten Gebäudeaußenwand/ Fassadensockel und der angrenzenden Freifläche. Viele Erfahrungen zeigen, dass diese Schnittstelle sehr „sensibel“ ist.

Am 23. Juli 2014 veranstaltete die FLL in Kooperation mit dem VGL Bayern zur Vorstellung der Inhalte der o. g. Empfehlungen erneut eine Fachtagung in Freising. Die Fachtagung richtete sich insbesondere an Planer (Landschaftsarchitekten und Architekten), Ausführungsbetriebe (Hochbau, Tiefbau und Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau) sowie Sachverständige. Daher wurde auch wieder aus Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen diskutiert.

In der Vergangenheit ist es bei Planung und Ausführung zwischen den beteiligten Leistungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Landschaftsbaus immer wieder zur Unstimmigkeiten gekommen. So wurde bei der Fachtagung erneut deutlich, dass im Teilnehmerkreis manche Unsicherheiten vorhanden sind

  • bei Schadensursachen,
  • bei unterschiedlichen Fassadenkonstruktionen und Freiflächentypen sowie
  • bei den daraus resultierenden Anforderungen an Planung, Bau und Instandsetzung der Übergangsbereiche,
  • bei jeweils zugehörigen ergänzenden Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes.

Derartige Probleme zukünftig zu vermeiden bzw. zu minimieren, leistete die Fachtagung mit 7 Vorträgen von ausgewiesenen Experten (die meisten waren auch Mitglieder des FLL-Regelwerksausschusses) einen deutlichen Beitrag.

Unter anderem stellten einige an der Erarbeitung beteiligte Hochbauverbände konstruktive Besonderheiten ihrer Fassadentypen vor und erläutern daraus resultierende Anforderungen an die Gestaltung des Freiflächenanschlusses.

Für Zukünftige vertragliche Situationen ab Ende 2014 informierte Heinz Samson, Architekt, Stuckateur und Sachverständiger über geplante Neuregelungen der ATV DIN 18345 (VOB) und der ATV DIN 18350 (VOB). Danach ist vorgesehen, das Abdichten des Putzes gegen Feuchtigkeit im erdberührten Bereich, im Spritzwasserbereich, ein Einbau von Abdichtungen unterhalb von Fensterbänken und dergleichen als besondere Leistungen (also vergütungspflichtig) anzuführen.

Besonders großes Interesse bei den Teilnehmern fanden die ausgedehnte Diskussion mit den FLL-Experten sowie der Erfahrungsaustausch untereinander. Einher damit soll allerdings eine Hinweispflicht gehen.

 

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