Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die grün-rote Landesregierung will in Baden-Württemberg eine Novellierung der Landesbauordnung (LBO) umsetzen. Im Gesetzesentwurf vom Juni diesen Jahres fasst die Landesregierung das Vorhaben folgendermaßen zusammen: „Die Änderungen in der Landesbauordnung dienen einerseits dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und andererseits der persönlichen Sicherheit der Menschen.“

Dachgarten (Foto: GaLaBau-Verband B-W)

Inzwischen hat sich eine breite Debatte in der Öffentlichkeit und in den Medien entwickelt. Mit Stichwörtern wie „Zwangsbegrünung" oder „Efeu-Pflicht" wird eine grundlegende politische Frage gestellt: Greift der Staat hier zu weit in private Belange ein? Vertreter der Wohnungswirtschaft befürchten Probleme mit Investoren, andere sprechen von „Bevormundung" und „Regelungswut". Es gibt aber auch klare Befürworter der Initiative, die vor allem darauf abheben, dass Freiwilligkeit nicht zuverlässig zur guten Tat führt.

„Schließlich gibt es ja beim Häuserbau auch andere Vorschriften, die nicht ins Belieben der Bauherren gestellt sind", so Thomas Heumann, Vorstandsvorsitzender vom Verband für den Garten- und Landschaftsbau (VGL) Baden-Württemberg e.V..

Ihn ärgern Kommentare wie „Konjunkturprogramm für Gärtner und Juristen". „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Thema derzeit öffentlich diskutiert wird", sagt Heumann mit Blick auf die für den 5. November 2014 angekündigte zweite Lesung der LBO-Novelle im Kabinett. Es gehe ja auch nicht um Zwangsmaßnahmen, betont er und plädiert für Klartext in der öffentlichen Diskussion.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, "sind die baulichen Anlagen zu begrünen, zum Beispiel durch Dach- oder Fassadenbegrünung, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist".

Diese Formulierung ist laut VGL nur eine Konkretisierung der schon heute möglichen Praxis. Auch bisher konnte in Baden-Württemberg beispielsweise die Dachbegrünung über die Landesbauordnungen (Gestaltungssatzung) festgesetzt werden. Heumann: „Aber diese Möglichkeit ist über viele Jahre nur hier und da wirklich genutzt worden. Wenn schon vor 20 Jahren auf Basis solcher Regelungen mehr getan worden wäre, sähen unsere Städte heute anders aus, die Luftqualität wäre besser und das Klima angenehmer."

An den Vorteilen einer stärkeren Begrünung insbesondere in Innenstädten gibt es ja keine Zweifel. Vielmehr besteht quer über die politischen Parteien und in der Öffentlichkeit ein breiter Konsens, dass es in Zukunft mehr Grün in den Städten zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen geben muss."

 

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