Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Angesichts eines weiteren Befundes des Asiatischen Zitrusbockkäfers in Bayern fordert der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. mit Nachdruck eine Entschädigungsregelung für Baumschulen. Durch den globalen Handel besteht die Gefahr der Einschleppung neuer Schaderreger. Vor allem aus Asien importierte Ahorngehölze und Holzpaletten stellen ein Risiko dar, da mit ihnen Asiatische Laubholz- bzw. Zitrusbockkäfer und weitere Schädlinge ins Land gelangen.

Bund deutscher Baumschulen (BdB)

Ein aktueller Befund in Bayern veranlasst den BdB dazu, noch stärker als zuvor eine Entschädigungsregelung zu fordern. „Es kann nicht sein, dass Baustoffhändler mit denen für den Transport ihres Materials verwendeten Holzpaletten Schädlinge einführen und unsere Baumschulbetriebe dies mit hohen Verlusten bezahlen. Hier besteht allerdringlichster Handlungsbedarf“, so Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des BdB.

Was tun die Baumschulen?

Der BdB informiert seine Mitglieder regelmäßig über aktuell neu auftretende Quarantäneschädlinge. Darüber hinaus besteht ein europaweites Sicherungssystem: Mit denen in Baumschulen und Staudengärtnereien genutzten Artikelstämmen werden etwaige Wirtspflanzen von Quarantäneschädlingen in der Warenwirtschaft entsprechend als pflanzenpasspflichtig gekennzeichnet. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass im Fall des Falles die Rück- und Nachverfolgbarkeit befallener Pflanzen in der Warenwirtschaft der Baumschulbetriebe möglich ist.

Für die Aufklärung arbeitet der BdB sehr eng mit der Baumschulberatung sowie dem amtlichen Pflanzenschutzdienst auf Bundes- und Landesebene zusammen. Die Baumschulen sind somit nicht diejenigen, die das Aufkommen oder die Verbreitung von Schädlingen befördern. Durch hohe Kompetenz, Qualität und Kontrollen in Baumschulbetrieben besteht gerade hier ein geringes Risiko für Endverbraucher, sich Schädlinge in den privaten Garten oder in öffentliche Grünanlagen zu holen.

Was tut der BdB?

Der BdB weist seine Mitgliedsbetriebe regelmäßig darauf hin, beim Zukauf von Pflanzen aufmerksam darauf zu achten, wo diese herkommen. Hier plant die EU, künftig Risikogattungen vor Einfuhr in die EU genau prüfen zu lassen. Dies unterstützt der BdB. Von Seiten der EU werden Notfallpläne gefordert, in denen konkrete Maßnahmen bei Auftreten von Quarantäneschädlingen formuliert werden. Hinsichtlich des Asiatischen Laubholz- bzw. Zitrusbockkäfers gibt es in verschiedenen Bundesländern Notfallpläne unter Einbindung der Branche.

Sollte der BdB von einem Befall in einem BdB-Mitgliedsbetrieb Kenntnis bekommen – was bisher noch nicht der Fall war, wird er seine Expertise sofort vor Ort einbringen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen. Entsprechende Pläne liegen vor. Der BdB hat die Emotionalität des Themas in der Öffentlichkeit erkannt und geht bewusst damit um. Er versucht diese mit einer transparenten Informationspolitik, durch Erläuterung von Prozessen, Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten zu versachlichen.

Forderung nach Entschädigung

Bisher gibt es bei Auftreten von Quarantäneschädlingen keine finanzielle Unterstützung für Betriebe. Versicherungen ist das Risiko offensichtlich zu groß. Die Baumschulbetriebe werden aktuell mit diesem Risiko allein gelassen. Der BdB fordert schon seit langem, dass durch das Auftreten von Quarantäneschädlingen verursachte Schäden voll entschädigt werden. Diese BdB-Forderung wird zumindest teilweise im Rahmen der geplanten Pflanzenschutzverordnung aufgegriffen. Künftig soll es den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden, wirtschaftliche Schäden, die durch das Auftreten der Schädlinge bedingt sind, zum Teil zu entschädigen. Die EU wird einen Fonds für diese Entschädigungszahlungen einrichten. Das ist der richtige Ansatz. Der BdB fordert jedoch eine hundertprozentige Entschädigung.

 

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