Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Immer wieder wird von Seiten der Fachöffentlichkeit bemängelt, dass das FLL-Zertifikat zunehmend als explizite Anforderung in Ausschreibungen von Baumkontrollarbeiten gefordert wird, ohne jedoch die gleichwertigen oder höheren Abschlüsse über eine Öffnungsklausel mit einzubeziehen.

Zum Abbau dieser Wettbewerbsnachteile ist die FLL derzeit dabei, die Rahmenanerkennung der in § 1, Abs. 2 der FLL-Zertifizierungsordnung genannten gleich- oder höherwertiger Abschlüsse zu prüfen, um damit die Voraussetzungen zur Anforderung des FLL-Zertifikats zu schaffen.

Nach dem derzeitigen Informationsstand liegen für den Arborist Bachelor der HAWK Göttingen, für geprüfte Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung sowie für ö.b.v. Sachverständige „Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung“ die Rahmenanerkennungen vor; Danach erfüllt deren jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Anforderungen nach Teil 2 der FLL-Zertifizierungsordnung.

Demgegenüber ist eine pauschale Anerkennung der Abschlüsse zum European Tree Worker und European Tree Technician innerhalb Deutschlands aufgrund der geringeren europaweit geltenden Rahmenstandards der EAC-Ausbildungsordnung nicht ohne weiteres möglich. Daher soll auf dem kommenden Erfahrungsaustausch zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur Anfang Februar 2015 nochmals intensiv mit den Vertretern der beteiligten Kooperationsinstitute und Verbände diskutiert werden, ob und auf welche Weise deren Anerkennung ermöglicht werden kann.

In der Zwischenzeit wird sich die FLL-Geschäftsstelle mit den verschiedenen Ausbildungsstätten der bereits anerkannten Abschlüsse innerhalb Deutschlands in Verbindung setzen, um mit diesen die organisatorischen Details bzgl. der Unterlagenanforderung und -verteilung, die – wie auch bei dem FLL-zertifizierten Baumkontrolleur selbst – gebündelt über die verschiedenen Ausbildungsstätten erfolgen soll, abzustimmen.

Darüber hinaus sollen die bisherigen ID-Cards, welche die FLL-zertifizierten Baumkontrolleure nach bestandener Prüfung zusammen mit ihrem Zertifikat ausgehändigt bekommen, ab dem kommenden Jahr auf witterungsfeste Plastikkarten umgestellt werden, die dann auch im Zuge der kommenden Zertifikatsanforderungen ausgegeben werden sollen.

Daher wird die Zertifikatsausgabe für Inhaber von bereits anerkannten Abschlüssen voraussichtlich erst ab Februar nächsten Jahres erfolgen. Sobald die offenen organisatorischen Details mit den Ausbildungsstätten geklärt sein werden, wird die FLL die Fachöffentlichkeit über die einschlägige Presse informieren und die weiteren Umsetzungsdetails bekanntgeben.

 

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