Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Umweltzeichen für lärm- und emissionsarme Baumaschinen kommt ab 2016 - DUH fordert Anpassung der öffentlichen Ausschreibung und Beschaffung - Nur noch neue Baumaschinen mit „Blauem Engel“ oder Bestandsfahrzeuge mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter sollen eingesetzt werden dürfen.

Die Jury Umweltzeichen hat heute die Einführung eines „Blauen Engels“ für lärm- und emissionsarme Baumaschinen beschlossen, dessen Kriterien die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) maßgeblich mitgestaltet hat. Das Umweltzeichen ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Kommunen im Kampf gegen die beiden wichtigsten städtischen Umweltprobleme Lärm und Luftverschmutzung.

„Mit der positiven Entscheidung der Jury haben wir einen wichtigen Baustein für den Einsatz rußfreier Baumaschinen erreicht“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Bisher tun sich die Kommunen schwer damit, ausreichend strenge Vorgaben für den Einsatz von Baumaschinen in Umweltzonen und in öffentlichen Ausschreibungen zu verankern. Wir brauchen sie aber dringend, um die Emissionen von Feinstaub und vor allem ultrafeinen Partikeln zu mindern. Mit Hilfe des „Blauen Engels“ gibt es nun für die Kommunen keine Ausreden mehr.“

In Deutschland geben Bund, Länder und Kommunen pro Jahr rund 260 Milliarden Euro für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus. Dem Umwelt- und Klimaschutz ist damit bislang aufgrund fehlender oder zu schwacher Anforderungen wenig geholfen. Durch die verstärkte Nachfrage nach Maschinen mit „Blauem Engel“ kann die öffentliche Hand ein deutliches Signal an die Anbieter und Hersteller senden. Die Einbeziehung von Umweltzeichen wie dem „Blauen Engel“ in die öffentliche Ausschreibung wurde mit der Reform des EU-Vergaberechts Anfang 2014 deutlich vereinfacht. Das Umweltzeichen kann jetzt als verbindliches Kriterium gewählt werden.

Vor diesem Hintergrund und mit Hilfe des ab 1.4.2016 geltenden neuen Umweltzeichens für Baumaschinen, fordert die DUH die Kommunen auf, zukünftig für den eigenen Bedarf ausschließlich Baumaschinen mit dem Umweltzeichen zu beschaffen. Bei Bauvorhaben im Auftrag der öffentlichen Hand ist der Einsatz ausschließlich neuer Maschinen nicht möglich. Daher dürfen aus Sicht der DUH Kommunen in einem ersten Schritt nur noch Angebote zulassen, welche die Bauleistung entweder mit Neufahrzeugen mit „Blauem Engel“-Standard oder mit Bestandsfahrzeugen mit Partikelfilter erbringen. Gleichzeitig fordert sie die Kommunen auf, gemeinsam mit ihr die rasche Entwicklung eines Zeichens für emissionsarme Bestandsfahrzeuge einzufordern.

Unbeantwortet ist noch die Frage einer ausreichenden Kontrolle. „Um sicherzustellen, dass sich das Umweltzeichen für Baumaschinen als erfolgreiches Qualitätslabel in Ausschreibungen durchsetzt und so sein Umweltpotential voll entfalten kann, muss eine Qualitätskontrolle durch den Zeichengeber sicherstellen, dass die Vergabekriterien tatsächlich eingehalten werden“, fordert Jürgen Resch.

Hintergrund

Die DUH fordert seit 2010 den ausschließlichen Einsatz von Baumaschinen mit Dieselpartikelfiltern zum Schutz von Anwohnern und Arbeitnehmern auf Baustellen. Baumaschinen tragen erheblich zur lokalen abgasbedingten Feinstaubbelastung bei, wie eine Studie des IFEU Instituts Heidelberg im Auftrag des Umweltbundesamts ergeben hat. Außerdem entsteht für die Arbeiter auf der Baustelle ein deutlich erhöhtes Gesundheitsrisiko durch den Ausstoß krebserregender Rußpartikel aus Dieselmotoren.

Immer mehr deutsche Städte und Länder erlassen Regelungen für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen, die aber nicht ausreichen streng sind, um den Einsatz von Dieselpartikelfiltern faktisch vorzuschreiben. Somit wird die beabsichtigte Reduktion der gesundheitlichen Belastung von Anwohnern und Arbeitern nicht erreicht. Die Kennzeichnung von Maschinen mit dem „Blauen Engel“ wird es den Kommunen deutlich vereinfachen, den Einsatz von wirklich sauberen und leisen Baumaschinen auf öffentlichen Baustellen vorzuschreiben und weitere Kommunen ermutigen, vergleichbare Regelungen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen.

 

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