Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Nach dem kalten und nassen Winter sollte man auf Kinderspielplätzen die Augen offen halten und auf versteckte Gefahren achten, warnen die Experten von DEKRA. Morsches Holz und verschlissene Geräteteile sind die häufigsten Gründe, weshalb sich Kinder dort beim Spielen verletzen. DEKRA empfiehlt Betreibern einen Frühjahrs-Check durch einen Sachverständigen.

Für öffentliche Kinderspielplätze

gelten strenge Maßstäbe (Fotos: DEKRA)

Im Laufe eines Winters setzen Regen, Schnee und Temperaturschwankungen den Spielplatzgeräten und Spielflächen zu. Experten fallen häufig morsche Holzbalken, rostende Ketten und hervorstehende Nägel auf. Besonders an neu entstandenen so genannten Fangstellen durch fehlende oder verschlissene Geräteteile können sich Kinder verletzen, wenn sie mit Kleidung, Gürtel oder Helmriemen hängen bleiben.

Durch mangelnde Standsicherheit von Geräten entsteht ein besonders hohes Verletzungsrisiko, zum Beispiel, wenn Holzpfosten mit Erdkontakt im Boden über den Winter oder durch Pilzbefall morsch werden. Das gilt besonders für Geräte mit nur einem Standpfosten, so genannte Einbeingeräte. Solche Mängel sind von einem Laien nur schwer zu erkennen.

Die Spielplatzsicherheit ist umfassend geregelt. Die Gerätehersteller müssen Spielplatzgeräte entsprechend den gültigen Normen herstellen und errichten. Sollte der Hersteller das Gerät nicht errichtet haben, haftet der Aufsteller für eventuelle Aufbaufehler.

Für die Einhaltung der Sicherheit im laufenden Betrieb sind jedoch in erster Linie Spielplatzeigentümer oder -betreiber verantwortlich. Das sind meist Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften. Die Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für den betriebssicheren Zustand zu sorgen. Dies betrifft die regelmäßige Wartung, Inspektion und Beseitigung von Mängeln. Gerätehersteller und Betreiber haften, wenn sie diese Vorschriften nicht beachten.

Für öffentliche Kinderspielplätze gelten strenge Maßstäbe. Die derzeit gültige Fassung der Norm aus dem Jahr 2008 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176) verlangt drei verschiedene Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität durchgeführt werden. Ferner vorgeschrieben ist eine jährliche Hauptinspektion, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Hierzu wird häufig ein externer Sachverständiger von einer Expertenorganisation wie DEKRA eingeschaltet.

Sicher spielen auf dem Kinderspielplatz

Tipps für Eltern, darauf müssen Sie achten:

  • Auf Spielplätzen den Fahrradhelm zum Spielen abnehmen. Damit können sich Kinder an Klettergeräten verfangen.
  • Kinder sollten keine Kleidungsstücke mit Kordeln oder einen Schal tragen. Sonst können sie hängen bleiben.
  • Sind der Rasen, die Begrünung oder der Sandkasten ungepflegt, heißt es, Augen offen halten!
  • Sind Spielplatzgeräte beschädigt oder fehlen Teile? Können sich Kinder an entstandenen Öffnungen verletzen?
  • Sind nicht richtig befestigte Bauteile oder hervorstehende Schrauben zu erkennen?
  • Geräte mit verwitterten oder morschen Holzbalken meiden. Hier kann die Standsicherheit beeinträchtigt sein.
  • Bei Schaukelketten vor allem auf die obersten oder untersten Aufhängungen achten. Sie verschleißen am schnellsten.
  • Hat der Bodenbelag an höheren Geräten ausreichend dämpfende Eigenschaften?
  • Informieren Sie bei Mängeln den Betreiber. Er ist auf den Hinweisschildern an den Zugängen angegeben. Teilweise mit der Telefonnummer des Ansprechpartners.
 

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