Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am Mittwoch, den 20. Mai 2015, hat das Europäische Parlament in seiner Sitzung in Straßburg über eine gemeinsame Entschließung zum Auftreten des Bakteriums Xylella fastidiosa in Apulien (Italien) abgestimmt.

Im Vorfeld der Abstimmung waren durch italienische Abgeordnete Änderungsanträge zu der Entschließung eingebracht worden. Diese hatten im Zusammenhang mit dem aktuell diskutierten Kommissionsvorschlag über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen ein komplett geschlossenes Importsystem für die EU gefordert. Die Abstimmung fiel mit Blick auf diese kritischen Änderungsanträge sehr knapp aus. Mit nur 20 Stimmen Mehrheit wurden die Anträge abgelehnt.

Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die Ablehnung der genannten Anträge. Der endgültige Entschließungstext enthält nun keine Referenz mehr auf eine Änderung der EU-Importstrategie oder die Verordnung zu Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Vielmehr fordert der Text nun, wie vom ZVG empfohlen, ein Nachdenken und eine Überprüfung der Art der Umsetzung der geltenden Bestimmungen durch die nationalen Behörden.

Der ZVG hatte sich mehrfach an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlamentes (MdEPs) gewandt, um auf die Brisanz der Diskussion zur EU-Importstrategie hinzuweisen: So hätte ein komplett geschlossenes System für den Import von Pflanzen in die EU massive Beschränkungen des Handels zur Folge mit enorm negativen Auswirkungen für deutsche Gartenbaubetriebe, die nach hohen Standards auch in Drittstaaten außerhalb der EU produzieren.

Ein geschlossenes System würde aufwendige Risikoanalysen für sämtliche Pflanzenprodukte erfordern. Dieser enorme bürokratische Aufwand ist von Seiten der mitgliedstaatlichen Behörden kaum zu leisten. Ferner wäre damit zu rechnen, dass der Sektor durch ein solches System auch Absatzmärkte in Drittstaaten verliert, da mit "Vergeltungsmaßnahmen" der Drittstaaten zu rechnen wäre, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in die EU importieren dürfen. Das würde zu neuen nicht-tarifären Handelshemmnissen durch Drittstaaten und zum eventuellen Wegfall zahlreicher Absatzmärkte für europäische Produzenten führen.

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