Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Im Rahmen der Aktion - Praxis für Politik - des BDWi stattete die CDU-Bundestagsabgeordnete Kordula Kovac dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb (GaLaBau) Garten - Halter in Villingen-Schwenningen einen Besuch ab. Erwin Halter, Vorstand und Reiner Bierig, Geschäftsführer des Verbandes für den Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg, sprachen zusammen mit der Abgeordneten über Chancen und Probleme der GaLaBau-Branche. Bei einer anschließenden Baustellenvisite konnte Kovac schließlich praxisnahe Eindrücke vom Arbeitsalltag eines Landschaftsgärtners sammeln.

v.l.n.r. Erwin Halter (Vorstand Verband GaLaBau BW), Kordula Kovac (CDU-Bundestagsabgeordnete) und Reiner Bierig (Geschäftsführer Verband GaLaBau BW) unterhalten sich u.a. über die Charta Zukunft Stadt und Grün (Quelle: GaLaBau BW)

„Der Garten- und Landschaftsbau ist und bleibt eine Branche mit Zukunft", sind die Vertreter des Verbandes für den Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg Reiner Bierig und Erwin Halter sich einig. Der 1969 gegründete, mittelständische Garten- und Landschaftsbaubetrieb engagiert sich seit 1993 vorbildlich in Sachen Ausbildung. Erwin Halter ist überzeugt: „Unsere Bemühungen in der Ausbildung junger Menschen dürfen nicht nachlassen. Ausbildung schafft die beste Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung."

„Bauen mit Grün" liegt nach wie vor im Trend. So ist es kein Wunder, dass die Garten- und Landschaftsbauunternehmer die allgemeine Lage positiv bewerten. Die Auftragslage ist sehr gut, seit Jahren boomt die Nachfrage im Privatkundenmarkt, doch auch im öffentlichen und gewerblichen Bereich werden die „grünen Dienstleistungen" der Landschaftsgärtner zunehmend gefordert.

Gartenschauen – Ein baden-württembergisches Erfolgsmodell Ein hervorragendes Podium für diese „grünen Dienstleistungen" bieten dabei die Gartenschauen. Ob die aktuelle Gartenschau in Mühlacker, die in Baden-Württemberg stattfindenden Bundesgartenschauen Heilbronn 2019 sowie Mannheim 2023 oder die interkommunale Gartenschau Remstal 2019 (insgesamt 16 Städte und Gemeinden) – all diese Projekte verändern das Stadtbild positiv und nachhaltig. „Gartenschauen", so die Verbandsvertreter, „bieten Städten eine einmalige Chance sich als zukunfts-fähige, lebenswerte Stadt zu präsentieren. Gerade die weichen Standortfaktoren werden im Wettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und zu-künftige Bewohner immer wichtiger!"

„Charta Zukunft Stadt und Grün" Und auch in Städten ohne anstehendes Gartenschauprojekt muss, nicht nur nach Ansicht der Experten für Garten- und Landschaft, in Sachen „Grün" so einiges in der Politik vorangetrieben werden. Deshalb hat sich der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und gemeinsam mit zahlreichen Partnern die Broschüre „Charta Zukunft Stadt und Grün" herausgegeben. Um den gerade in den Städten alltäglichen Herausforderungen, wie bspw. Klimawandel oder Feinstaubbildung, wirkungsvoll begegnen zu können,

kann die künftige Stadtentwicklung nicht ohne nachhaltige, grüne Investitionen stattfinden. „Baden-Württemberg braucht Programme, die natürliches Grün in den Städten fördern", betont Reiner Bierig. „Jetzt ist auch die Politik gefordert, sich für die Neuanlage und den Erhalt von „urbanem Grün" einzusetzen."

Geplante Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat im Juni 2014 einen mit Bund und Ländern abgestimmten Entwurf zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand vorgelegt. Die geplante Vorschrift soll am Markt agierende Kommunen in weiten Teilen von der Umsatzsteuer befreien, was trotz massiver Kritik – dem Vernehmen nach – die nahezu unveränderte Grundlage für die jetzt geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes sein soll. Das bedeutet im Klartext, dass wirtschaftlich tätige Kommunen, insbesondere in dem großen Aufgabenbereich „öffentliche Infrastruktur", von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Die geplante Vorschrift hat die Gefährdung von Chancengleichheit und fairem Wettbewerb zwischen privatem und öffentlichem Sektor zur Folge. Im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus sind als Konsequenz die Existenzen vieler privatwirtschaftlicher Betriebe bedroht, da öffentliche Aufträge einen erheblichen Umsatzanteil ausmachen und sie selbst bei betriebswirtschaftlich effizienter Aufstellung gegen Betriebe der öffentlichen Hand bei der Auftragsvergabe chancenlos blieben.

Rußpartikelfilter für Baumaschinen

Das Land Baden-Württemberg plant ab Mitte 2016 in einer Landesverordnung verpflichtend festzuschreiben, dass mobile Maschinen in Luftreinhaltegebieten mit hoher Feinstaubbelastung (nach derzeitigem Stand: Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Ludwigsburg und Markgröningen) stufenweise nur noch mit Rußpartikelfiltern zum Einsatz kommen dürfen. Die Eckpunkte der geplanten Landesverordnung sehen vor, dass alle mobilen Baumaschinen größer 18 kW schrittweise mit einem Partikelminderungssystem ausgestattet werden müssen. Die Aufnahme einer Quotenregelung konnte bislang verhindert werden, wohingegen die Herausnahme einzelner Maschinenkategorien sowie eine Bestandsschutzregelung, nach der bereits nachgerüstete Baumaschinen nicht erneut nachgerüstet werden müssen, in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium erreicht wurden. „Eine solche Regelung bedeutet einen enormen finanziellen Aufwand für uns", so Erwin Halter. Und weiter: „Der tatsächliche Nutzen für die Umwelt bleibt jedoch fraglich."

 

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