Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Anlässlich des Artikels „Bereits 105 NÖ Gemeinden verzichten auf Pestizide“ erhielten wir von Monsanto weitergehende Informationen zur Thematik. Zur Versachlichung und Verständigung möchten wir Ihnen diese nicht vorenthalten.

Die von Ihnen angesprochene Studie wurde nicht von der WHO, sondern von einem Gremium innerhalb der WHO, der International Agency for Research on Cancer (IARC) durchgeführt.

Die IARC hat in einer Vor-Veröffentlichung im Magazin Lancet im März 2015 Glyphosat, den Wirkstoff der Roundup®-Produkte, in die Gruppe 2a („probably carcinogenic“ / „vermutlich karzinogen“) eingestuft.

Bei der Betrachtung dieser Einstufung durch die IARC müssen zwei Dinge beachtet werden: Der IARC-Bewertung liegen zum einen keine neue Forschungsergebnisse oder Daten zugrunde. Jede Studie, die die IARC verwendet hat, und darüber hinaus ein viel umfangreicheres Datenpaket, wurde bereits von Zulassungsbehörden bewertet - zuletzt durch deutsche Behörden im Auftrag der EU mit dem Ergebnis, dass Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen ist

Zum anderen unterscheidet sich die IARC Vorgehensweise schon im Ansatz fundamental von der Risikobewertung von Zulassungsbehörden, wie etwa dem BfR, weil sie das theoretische Gefahrenpotential eines Stoffes für das Auftreten von Krebs identifiziert. Das geht aus der Präambel der IARC klar hervor.

Bevor Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und auch das fertig formulierte Pflanzenschutzmittel vermarktet werden dürfen, müssen sie einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen- im Falle des Wirkstoffs auf EU-Ebene, das formulierte Produkt muss nach erfolgter EU-Zulassung zudem noch nationalstattlich zugelassen werden. In diesen Zulassungsprozessen wird das tatsächliche und realistische Risiko – bei sachgemäßer Anwendung – bewertet.

Wie Sie sicher wissen, befindet sich der Wirkstoff Glyphosat derzeit im Wiederzulassungsprozess auf EU-Ebene. Im Rahmen dieses Wiederzulassungsprozesses wurde Glyphosat intensiv von der zuständigen Behörde, dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) überprüft. Dieser Überprüfung lag eine umfassende Datenlage von 118 Ordner mit ca. 77.500 Seiten zugrunde. Es wurden zudem dabei allein 2777 neue Veröffentlichungen überprüft. Auf dieser Basis hat das BfR als zuständige Behörde im vorläufigen Bericht konstatiert, dass: „Es gibt keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften und auch keine Hinweise auf endokrinschädliche Eigenschaften. (…)“ Glyphosat reichert sich nicht im Körper an und ist nicht als PBT-Stoff (= persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoff) oder als persistenter organischer Schadstoff (POP) einzustufen.“

Kurz: Die widersprüchlichen Aussagen der IARC und der Zulassungsbehörden basieren auf den unterschiedlichen Herangehens- und Bewertungsweisen:

Auf der einen Seite ist es die Aufgabe der Zulassungsbehörden, sicherzustellen, dass die Verwendung eines Wirkstoffes wie Glyphosat keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Um dies zu gewährleisten, werden alle verfügbaren Daten (einschließlich der epidemiologischen Daten) über einen längeren Zeitraum betrachtet, einschließlich der Verwendung des Stoffes auf dem freien Markt.

Auf der anderen Seite steht die IARC als ein forschungsorientiertes Institut. Sie betrachtet Daten aus einer rein wissenschaftlichen Perspektive und berücksichtigen nicht den Gebrauch des Stoffes in der realen Welt. So hat die IARC in die gleiche Gruppe wie Glyphosat den Friseur-Beruf oder in einer Reinigung wie auch das starke Erhitzen von Lebensmitteln (z.B. frittieren) eingestuft. Die Bewertung der Behörden befasst sich jedoch damit, ob ein Krebsrisiko auch in der realen Welt besteht. Im Fall von Glyphosat ist das nicht der Fall.

Für den Haus- und Kleingartenbereich gelten zudem noch strengere Richtlinien: so müssen Pflanzenschutzmittel eigens vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den „nichtberuflichen Anwender“, also den Hobbygärtner, zugelassen werden. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Hobbygärtner nicht über die gleiche Sachkunde verfügen wie Landwirte, müssen Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten besonders strengen Kriterien genügen, um die Kennzeichnung „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“ zu erhalten. Monsanto‘s Roundup-Produkte erfüllen sämtliche Kriterien und sind somit bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.

 

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