Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Den elften BGL-Verbandskongress nutzte BGL-Präsident August Forster, um grüne Themen ins Blickfeld zu rücken. Besonders das Alleinstellungsmerkmal Pflanze gehört nach Meinung von August Forster in den Mittelpunkt des landschafts-gärtnerischen Berufsalltags.

BGL-Präsident Forster setzt sich auf dem „Elften BGL-Verbandskongress“ in Potsdam dafür ein, das Alleinstellungsmerkmal Pflanze im Garten- und Landschaftsbau stärker zu nutzen. Foto: BGL

„Wenn wir uns von Mitbewerbern wie Tiefbau und Facility-Management abgrenzen wollen, müssen wir unseren Trumpf, den Umgang mit der Pflanze, viel stärker nutzen“, erklärte BGL-Präsident August Forster auf dem dreitägigen Kongress in Potsdam. Vor über 200 Teilnehmern betonte Forster: „Gegen den aktuellen Trend der Kies- und Schotterkultur in Deutschland müssen wir unsere vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten und unser Fachwissen um die Verwendung der Pflanze entgegensetzen.“

Mit Beratung und Aufklärung beim Kunden dem Trend der Pflegeleichtigkeit entgegentreten

Nach Meinung des BGL-Präsidenten dürfe der Berufsstand nicht der von der Pflegeleichtigkeit gepriesenen Designwelle folgen. Vielmehr appellierte er an die berufsständische Pflicht mit Beratung und Aufklärung beim Kunden zu überzeugen. „Nur im persönlichen Gespräch können wir dem Kunden erklären, warum ein Laubgehölz mit flächiger Staudenbepflanzung interessanter wirkt, als ein immergrüner Solitär“, so Forster.

Vor den über 200 Teilnehmern des Verbandskongresses sprach er auch die Verantwortung der Baumschulen und Staudengärtner an, die teilweise über nachlassenden Pflanzenabsatz berichten. „Um diesem aktuellen Trend entgegenzutreten, bedarf es der Zusammenarbeit von Baumschulen, Staudengärtnern und Landschaftsgärtnern. Auch bei der Sortimentsauswahl müssen wir mehr auf Artenvielfalt setzen“, betonte Forster, der sich überzeugt ist, dass von diesem Kongress ein Signal „pro Pflanze und pro gestalterische Vielfalt ausgeht.

Kritik an Umsatzsteuerprivilegierung und Erbschaftssteuer zum Nachteil der GaLaBau-Betriebe

Einen weiteren Standpunkt aus der Sicht des für den Garten- und Landschaftsbaues machte BGL-Präsident Forster auf dem BGL-Verbandskongress ebenfalls deutlich: „Die geplante Umsatzsteuerprivilegierung der öffentlichen Hand, bei der wirtschaftliche Tätigkeiten von Kommunen von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, ist Wettbewerbsverzerrung. Kommunen, wenn sie wie private Unternehmen am Markt tätig sind, müssen auch entsprechend besteuert werden.“ Auch die angedachte Neuregelung der Erbschaftssteuer kritisierte der BGL-Präsident: „Auf die kleineren Betriebe, wie sie im Garten- und Landschaftsbau vorherrschend sind, müsse Rücksicht genommen werden.“ Erklärtes Ziel des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e. V. ist es, die geplanten Erleichterungen für kleine Betriebe auch bis 20 Beschäftigte gelten zu lassen. „Hierzu sind wir in intensiven Gesprächen mit den Abgeordneten und den verantwortlichen Behörden“, sagte Forster den Delegierten in Potsdam.

 

Empfohlene Inhalte für Sie: