Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Deutsche Bundestag berät am 25.09.15 in erster Lesung über den eingebrachten Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuerreform. Angesichts der anstehenden Debatte im Bundestag mahnt der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e.V. (BGL) dringend Nachbesserungen für den Mittelstand an. „Die bisher diskutierte Neuregelung darf nicht der letzte Schluss sein. In ihrer aktuellen Form schadet die Reform dem Mittelstand“, erklärte BGL-Präsident August Forster.

GaLaBau-Verband

Aus Sicht des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e.V. sollte bei der Entscheidung auf die kleineren Betriebe Rücksicht genommen werden. „Im Sinne eines gesunden und produktiven Mittelstandes sollten die geplanten Erleichterungen z.B. bei der Nachweispflicht der Lohnsumme ggf. schrittweise auch für kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte gelten“, so Forster.

Überdies ist nach Auffassung des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner noch unklar, wie Kapitalrücklagen für Investitionen, etwa für die Erneuerung des Maschinenparks, bewertet werden, sollte es noch vor der Investition zu einem Todesfall kommen. „Unserer Ansicht nach muss der Gesetzgeber hier nacharbeiten und eine Innovationsklausel einbauen, die klarstellt, dass Kapitalrücklagen für Investitionen von den Betrieben bei einem Todesfall nicht versteuert werden müssen“, erklärte August Forster, der an dieser Stelle noch einmal an die Verantwortung der Abgeordneten für den Mittelstand appelliert.

 

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