Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Kabinettbeschluss zu Erdkabeln setzt neue Prioritäten und schafft neue Probleme. Bodenschützer warnen vor Bodenschäden für Natur und Landwirtschaft.

Bodenschäden auf Linienbaustelle (® BVB e.V.)

Umweltprobleme werden unter die Erde gebracht und damit scheinbar gelöst - und Geld spielt keine Rolle. Bei dem neuen Vorrang für Erdkabel gegenüber Freileitungen sollte nicht vergessen werden, dass die Schutzansprüche aller Schutzgüter - auch des Bodens - angemessen in die Abwägung einfließen müssen. Bodenschutz dient den Bürgern, der Produktion regionaler Lebensmittel und nicht zuletzt dem gesamten Naturhaushalt. Der Bundesverband Boden e.V. warnt eindringlich davor, den Vorrang von Erdkabeln als Allheilmittel anzusehen! Nur weil die Stromkabel nicht mehr zu sehen sind, ist die Gefährdung von Mensch und Natur nicht gleichzeitig gelöst.

Am 7. Oktober 2015 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) der großen Trassen, wie SuedLink, vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung gebaut werden sollen. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Akzeptanz und einen schnelleren Ausbau des Leitungsnetzes zur Umsetzung der Energiewende.

Aber auch mit der Erdverkabelung ergeben sich vielseitige Beeinträchtigungen unserer Umwelt: Flächenverbrauch durch Bauwerke (Muffenbauwerke, Kabelübergangsanlagen, Konverterstationen), Veränderung der Bodenstruktur im Bereich der Kabeltrasse und durch Schwerlasttransporte, Erhöhung der Bodentemperatur, Veränderungen des Wasserhaushaltes der Böden, Beeinträchtigung der Bodenfauna. In der Konsequenz bedeutet das eine nachhaltige Schädigung unserer Böden. Der Druck auf die knapper werdende Landwirtschaftsfläche nimmt zu. Wir entziehen uns im zunehmenden Maß fruchtbares Ackerland, die Grundlage für unsere gesunde und regionale Nahrungsmittelproduktion. Nicht nur vorübergehende, sondern dauerhafte Ertragseinbußen mit entsprechenden Mindereinnahmen für die Landwirte sind zu erwarten.

Die Bodengefährdungen bei der Erdverkabelung gehen insbesondere von den umfänglichen Erdbaumaßnahmen aus. Im Vergleich zum Freileitungsbau wird bei der HGÜ-Erdverkabelung das fünf- bis zehnfache Bodenvolumen ausgehoben. Auch das Bodenvolumen, welches durch Fundamente und Leitungsbettung verdrängt wird, beträgt im Verhältnis zu den Freileitungen das fünf- bis zehnfache.

Geplant sind aktuell bis zum Jahr 2022 1.700 km neue Leitungen, 2.800 km Neubauten in bestehenden Trassen sowie Verstärkungen auf 1.300 km. Das verdeutlicht die Dimension des geplanten Bodeneingriffs durch den beschlossenen Vorrang der HGÜ-Erdkabel gegenüber dem Freileitungsbau.

Die Pauschalaussage „Erdkabel sind umweltverträglicher als Freileitungen“ unterstützt der Bundesverband Boden e.V. nicht. Der generelle gesetzliche Vorrang der Erdverkabelung wird vom Bundesverband Boden e.V. kritisch gesehen. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Eingriffsminimierung. Bei der Erdverkabelung überwiegen die baubedingten gegenüber den betriebsbedingten Umweltauswirkungen. Hier setzt die zentrale Forderung des Bundesverband Boden e.V. an. Für Abschnitte (Siedlungsnähe), die für eine Erdverkabelung in Frage kommen, muss eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zur Pflicht gemacht werden, um unsere Böden nachhaltig zu schützen. Eine Erdverkabelung ohne qualifizierte BBB ist nicht akzeptabel. Bereits vor Baubeginn sind bodenkundliche Zielvorgaben festzulegen. Die BBB stellt sicher, dass (a) Bodenverdichtungen und Gefügeschäden auf der Baustelle vermindert werden, (b) Bodenerosion begrenzt wird, (c) naturnahe Böden erhalten oder wiederhergestellt werden, (d) Schadstoffeinträge beim Bau vermieden werden, (e) mit Bodenmaterial schonend umgegangen und (f) überschüssiger Bodenaushub rechtskonform verwertet wird.

Der Bundesverband Boden e.V. fordert darum:

  • Erdkabel müssen nur als Alternative zu Freileitungen geprüft werden. Es darf kein genereller Vorrang einer Technik vorgeben werden.
  • Räumliche und technische Varianten für Voll- und Teilverkabelung müssen bei der Umweltprüfung (SUP und UVP) als Alternativen einbezogen werden.
  • Bei Kabeltrassen müssen Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesboden- und Altlastenverordnung beachtet werden.
  • Erdkabeltechnik muss an zusätzlichen Pilottrassen mit bodenkundlichem Monitoring erprobt werden.
  • Erdkabelvorhaben in Moor oder sensiblen Feuchtgebieten müssen ausgeschlossen werden.
  • Beim Bau der Kabeltrassen muss eine Bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet sein.
  • Eine langfristige Beweissicherung sowie eine Absicherung im Schadens- oder Sanierungsfall sind sicherzustellen.

„Die Bodenkundliche Baubegleitung kann in Deutschland in Zukunft auch im Rahmen der Energiewende Verfahrensprozesse optimieren und Folgeschäden verringern - vorausgesetzt Politik und Gesellschaft werden sich rechtzeitig der Notwendigkeit des Bodenschutzes bewusst!“ erklärt der Präsident des Bundesverbandes Boden, Prof. Dr. Dr. Berndt-Michael Wilke.

 

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