Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Stationäre Datensysteme sind der Standard: Betriebsleiter erfassen im Betrieb anfallende Daten auf dem Betriebsrechner und werten die Daten mit betriebseigener Software aus. Bei großen Datenmengen stoßen betriebliche Lösungen an Grenzen. Zudem nutzen Landwirte durch begrenzte Zeitbudgets nicht alle Auswertungsmöglichkeiten und verzichten auf Erkenntnisse.

Beurteilung der aktuellen Geschäftslage (Quelle: DLG)

Hier eröffnet die „Cloud" neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung: Die Datenspeicherung ist kostengünstig ausgelagert, denn der Dienstleister übernimmt Datenspeicherung, -aufbereitung und -auswertung. Landwirte beauftragen die für sie relevanten Auswertungen und steigern den Erkenntnisgewinn aus den betrieblichen Daten. Um Nut-zen bringende Auswertungen zu erhalten, müssen Landwirte sich jedoch darüber klar wer-den, welche Fragen sie mit der Datenauswertung beantworten lassen wollen. Ein betriebliches Datennutzungskonzept legt die Ziele der Datenanalyse fest. Festgelegt wird weiterhin, welche Daten erhoben, wo die Daten gespeichert werden und wer Zugang erhält.

Der aktuelle DLG-Trendmonitor Europe, bei dem 750 deutsche, 750 französische, 500 polnische und 350 britische Landwirte befragt wurden, zeigt, dass nur 26 Prozent der in Deutschland befragten Landwirte ein Datennutzungskonzept für notwendig halten. Mit 44 Prozent der in Deutschland befragten Landwirte hat die überwiegende Mehrheit keine abschließende Meinung. Um den erwarteten Nutzen der betrieblichen Digitalisierung zu erreichen, ist eine auf das betriebliche Informationsbedürfnis abgestimmte Planung empfehlenswert, da nur dann der Auftrag zur betrieblichen Datenanalyse treffend formuliert und der passende Anbieter ausgewählt werden kann.

Ein Viertel der in Deutschland befragten Betriebsleiter hat ein Datennutzungskonzept

Ein Teil der Landwirte digitalisiert den Betrieb mit Konzept: 17 Prozent der befragten Land-wirte in Deutschland erarbeiten aktuell ein betriebliches Datennutzungskonzept. Acht Prozent der Befragten haben bereits ein Konzept erarbeitet. Insgesamt bringt also ein Viertel der befragten Landwirte in Deutschland die betriebliche Digitalisierung mit Konzept voran. Im Vergleich zu den Landwirten in Frankreich (23 Prozent), Polen (16 Prozent) und Großbritannien (19 Prozent) sind die Landwirte in Deutschland damit führend.

Geringes Vertrauen in die Datensicherheit

Die befragten Landwirte können den Status der Datensicherheit oft nicht beurteilen. Rund ein Drittel der Landwirte in Frankreich, Polen und Großbritannien weiß nicht, ob die Betriebsdaten in der Cloud sicher sind. In Deutschland kann rund ein Fünftel der befragten Betriebsleiter den Sicherheitsstatus nicht beurteilen. Die überwiegende Mehrheit der Land-DLG-Pressedienst Nr. 21/2015, 30. Oktober 2015 Seite 3

wirte geht von unzureichender Datensicherheit aus: 34 Prozent der Landwirte in Deutschland geben an, dass Lücken vorhanden sind, und 21 Prozent sind der Meinung, dass Datensicherheit nicht gegeben ist. Die Datensicherheit ist jedoch ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, in welcher Form die Landwirte die betriebliche Datennutzung entwickeln. Für nur neun Prozent der befragten Landwirte in Deutschland ist der Nutzen der Cloudsoftware wichtiger als die Datensicherheit. Betriebsleiter werden ohne Gewissheit über die sichere Speicherung der Daten nicht den Schritt in die Cloud gehen – die Datenunsicherheit bremst die Digitalisierung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für die Anbieter, die Datensicherheit zu verbessern bzw. Anwender glaubhafter als bisher über den Status der Datensicherheit zu informieren. Datensicherheit ist vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Skepsis ein wichtiges Differenzierungskriterium im Wettbewerb um den Kunden.

Landwirte sollten sich vor dem Schritt in die Cloud umfassend über die Datenschutzrichtlinien der Anbieter informieren. Zu klären sind Fragen zur Datenhaftung, zu Urheberrechten, zu Schutzrechten und ob die Daten verschlüsselt übertragen werden. Zwar gelten in Deutschland strenge Regeln für den Schutz Personen bezogener Daten, allerdings gilt bei Big Data-Dienstleistern oft internationales Recht mit weniger umfassendem Schutzstatus. Per Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Mausklick akzeptieren Anwender die Datenschutzstandards nach ausländischem Recht – die AGB sind des-halb vor Vertragsabschluss genau zu prüfen. Auch das zeigt: Ein betriebliches Datennutzungskonzept ist der Schlüssel, für die nutzen bringende und sichere Digitalisierung in den Betrieben.

Die Ergebnisse des aktuellen DLG-Trendmonitors Europe zur Beurteilung von Geschäftsklima, Geschäftserwartungen und zur Investitionsbereitschaft sind im Internet zu finden.

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