Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 23. Februar tagte der europäische Ausschuss der Mitgliedsstaaten zu invasiven, gebietsfremden Arten bereits zum fünften Mal. Sein Ziel ist, eine Verbotsliste mit invasiven, gebietsfremden Arten mit EU-weiter Bedeutung zu erstellen. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sieht sowohl das Verfahren als auch die Zusammenstellung der bereits vom Ausschuss angenommenen Liste und deren in Vorbereitung befindliche Erweiterung kritisch.

Vorschläge der EU

Sind Arten erst einmal gelistet, die auch gartenbaulich eine Bedeutung haben, obwohl die Invasivität begrenzt oder national nicht zu erwarten ist, gilt ein Vermarktungsverbot. Bisher ist nicht klar definiert oder geregelt, unter welchen Umständen eine Art gelistet wird. Die Europäische Kommission hat bis heute noch keine rechtsgültige Festlegung erlassen, um einheitliche Bewertungskriterien für eine Risikoanalyse festzulegen. Bisherige Listungen sind daher willkürlich und nicht nachvollziehbar. Der ZVG kritisiert, dass ständig neue Vorschläge für Listungen in den Raum gestellt werden, ohne dass Bewertungsgrundlagen und Analysenverfahren einheitlich festgelegt sind.

Der ZVG fordert die Vorlage von klaren, wissenschaftlichen Kriterien für unionsweit einheitliche Risikoanalysen bevor weitere Arten gelistet werden. Zudem sollten die in der Verordnung genannten Prinzipien der Prävention und der räumlichen Differenzierung berücksichtigt und gewahrt bleiben. Dies ist aus Sicht des ZVG bisher nicht geschehen. Der ZVG verweist auch auf die bereits 2008 zusammen mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte Empfehlung zum Umgang mit invasiven Arten, die ein differenziertes Vorgehen vorsieht.

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