Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Anlässlich des gestern vorgelegten Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Bekämpfung von Manipulationen an Buchführungs- und Kassendaten bewertet der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) die verpflichtende Einführung von technischen Neuerungen als unverhältnismäßig. Laut Referentenentwurf sollen elektronische Kassen in Deutschland bis 2019 verpflichtend auf ein neues System umgestellt werden.

Zentralverband Gartenbau e.V.

Die Absicht, gegen Steuerbetrug durch Manipulation von elektronischen Kassensystemen vorzugehen, sieht der ZVG prinzipiell positiv. Bei der verpflichtenden Einführung von technischen Neuerungen muss allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, so die Reaktion des ZVG-Generalsekretärs Bertram Fleischer auf den heute vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung von Manipulationen an Buchführungs- und Kassendaten.

Die erheblichen Bürokratiekosten und zusätzlichen Belastungen für mittelständische Unternehmen sind nicht zu vernachlässigen. Im Jahr 2010 hatte das BMF bereits verschärfte Anforderungen an bestehende Kassensysteme gestellt, die bis Ende 2016 umzusetzen sind. Die Folge: Gerade neu angeschaffte Kassensysteme müssen möglicherweise schon wieder kostenträchtig nachgerüstet werden. Verlässlichkeit bei Investitionen sieht anders aus.

Der ZVG kritisiert zudem die Forderung des nordrhein-westfälischen Finanzministers, offene Ladenkassen bei einer Bagatellgrenze von 17.500 Euro Umsatz jährlich grundsätzlich abzuschaffen. „Angesichts einer solchen Forderung drängt sich der Eindruck auf, dass Unternehmer, insbesondere dann, wenn sie auch Barumsätze tätigen, unter Generalverdacht als Steuerhinterzieher stehen. Dies ist nicht hinnehmbar“, so Fleischer. Die weiterhin erforderlichen Aufzeichnungen von Umsätzen ohne Registrierkassen seien zuzulassen. Dies gelte vor allem für kleinere Einzelhändler, auch im Gartenbau. Insbesondere dann, wenn saisonale Produkte aus Gartenbau und Landwirtschaft auch am Ort der Erzeugung vermarktet werden, sei die Forderung nach einer Registrierkasse geradezu absurd. Gleiches gelte für die Vermarktung auf kleinen regionalen Wochenmärkten.

Betrachtet man die gerade getroffene Entscheidung der Politik zur weiteren Konzentration im Lebensmittel-Einzelhandel, dann kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass jede Vermarktungskonkurrenz ausgeschaltet werden soll.

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