Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Auch in diesem Jahr besteht bis zum 30. Juni 2016 die Möglichkeit zur Einreichung von „grünen“ und innovativen Forschungsanträgen beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die von der FLL mit vorgeprüft werden. Für die endgültige Förderungsbewilligung neuer Anträge ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig.

Forschungsanträge haben gute Chancen gefördert zu werden.

Insbesondere bei Synergieeffekten zwischen Grün bzw. Vegetation werden große Potenziale im Bauwesen gesehen.

Forschungsanträge haben daher gute Chancen gefördert zu werden, wenn sie folgende allgemeine Aspekte unterstützen:

  • Kostenminimierung im Wohnungsbau;
  • Energieeffizienz;
  • erneuerbaren Energien.

Konkret können die Forschungsanträge dabei an den nachfolgenden Fragestellungen orientieren:

  • Was kann Grün/Vegetation beitragen um nachhaltige Gebäudeplanung im Bauwesen zu unterstützen? (Verzahnung von Gebäuden mit Grün/Vegetation;)
  • energieeffiziente Vernetzung zwischen Grün/Vegetation und energetisch hocheffizienten Gebäuden;
  • Verschattung von Gebäuden quantifizieren (insbesondere durch Bäume oder Solartechnik auf dem Dach) verbunden mit der Entwicklung der dafür erforderlichen Methoden;
  • allgemein Grün und Technik mit Bezug zu Gebäuden thematisieren;
  • Grün/Vegetation als nachhaltigen Baustoff für das Bauwesen darstellen.

Wichtig: Es können nur für solche Anträge Zuwendungen erteilt werden, die bis zum 30. Juni 2016 vollständig im BBSR vorliegen. Ausschreibungsunterlagen sind im Internet (siehe Link) zu finden.

 

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