Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Verordnung unterzeichnet, mit der er den Bienenschutz weiter stärkt: Bienen werden dadurch dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt, der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der Leiter des JKI-Fachinstituts für Bienenschutz Dr. Jens Pistorius und der Präsident des Julius Kühn-Instituts Dr. Georg F. Backhaus (v.r.) bei der Schlüsselübergabe anlässlich der Eröffnung des Instituts für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut (JKI) (Quelle: BMEL/HC Plambeck/photothek.net/BMEL)

Dazu erklärte Bundesminister Christian Schmidt: "Der Schutz der Bienen liegt mir besonders am Herzen, denn ihr Wert für die Natur und die Menschen ist enorm: Rund 80 Prozent unserer Pflanzen müssen bestäubt werden, damit wir Obst und Gemüse ernten können. Deshalb kämpfe ich schon lange für den Bienenschutz. Im Sommer 2015 habe ich eine Eilverordnung erlassen, die Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützt. Jetzt mache ich aus dieser befristeten Eilverordnung ein dauerhaftes Verbot: Einfuhr und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde, sind künftig ausnahmslos verboten. Das ist ein großer Erfolg für den Bienenschutz und gleichzeitig für die Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch Bienen angewiesen sind."

Hintergrund:

Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.

 

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