Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes beschlossen. Das Gesetz stärkt vor allem die Qualitätsansprüche von gartenbaulichen Unternehmen wie Gärtnereien, die Saatgut oder Vermehrungsmaterial (z.B. Jungpflanzen und Stecklinge) von Obstarten erzeugen oder nutzen.

Saatgut (Quelle: BLE, Foto:Thomas Stephan)

Darüber hinaus fördert das Gesetz den Erhalt alter Obstsorten durch deren Bekanntmachung in der Sortenliste des Bundessortenamtes.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: "Mit der Gesetzesänderung stärken wir gartenbauliche Betriebe und den Erhalt alter Obstsorten. Die Vorgaben an Saatgut und Jungpflanzen sichern Gärtnereien und damit auch privaten Verbrauchern eine sehr gute Qualität für den Anbau von Obst. Darüber hinaus schaffen wir im Saatgutrecht eine Gesamtliste von Obstsorten, die auch sehr viele alte Sorten enthält. Damit machen wir alte Obstsorten bekannt, tragen zum Erhalt dieser Obstsorten bei und fördern den traditionellen regionalen Anbau in Deutschland."

Hintergrund:

Das Saatgutverkehrsgesetz regelt die Anforderungen an Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und so genanntem Vermehrungsmaterial (z.B. Jungpflanzen und Stecklingen). Die jetzige Änderung des Saatgutverkehrsgesetztes setzt geänderte Vorschriften der EU in nationales Recht um. Gute Ergebnisse im Obstbau hängen in entscheidendem Maß von Qualität und Gesundheit des Vermehrungs- und Pflanzenmaterials zur Fruchterzeugung ab.

 

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