Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Damit haben sich die Vertreter von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben verständigt.

„Eine Einigung bei der Reform der Erbschaftssteuer war längst überfällig. Es ist zwar nicht unsere Wunschlösung, aber mit dem Kompromiss können unsere Betriebe leben. Damit ist die für alle unerfreuliche Hängepartie beendet und die Betriebe haben endlich Rechts- und Planungssicherheit, die sie im Rahmen der Erbfolge dringend benötigen“, so August Forster, Präsident des Bundesverband Garten- und Landschaftsbau e.V. (BGL), der davon ausgeht, dass der Bundestag und der Bundesrat der Reform schnell zustimmen werden.

Die jetzt erzielte Einigung orientiert sich im Wesentlichen an dem schon im Juni vorgeschlagenen Kompromiss. Demnach sieht die Einigung unter anderem vor, dass für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfällt und diese von der Erbschaftssteuer befreit bleiben können. Betriebe zwischen 6 und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme kann die Erbschaftsteuer entfallen, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. So darf etwa das Verwaltungsvermögen höchstens 20 Prozent des begünstigungsfähigen Vermögens ausmachen.

 

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