Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen zur Neufassung des Düngerechts ist die Verabschiedung letzte Woche ein weiteres Mal verschoben worden, nunmehr auf Mitte Februar. Offensichtlich ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht mehr bereit, die betriebliche Stoffstrombilanz für alle Agrarbetriebe ab 2018 einzuführen. Die Stoffstrombilanz ist ein betriebliches Bilanzierungssystem. Sie dient zum Erkennen von Überschüssen aus der Düngung, die zu Nitrateinträgen ins Grundwasser führen.

(Foto: GELSENWASSER AG)

Noch immer scheint man zahlreiche Hintertürchen vorzusehen und die Bilanz nur für ganz große Betriebe mit einem Tierbesatz von über drei Großvieheinheiten pro Hektar anwenden zu wollen. Dies wäre nur ein kleiner Bruchteil der deutschen Landwirtschaft.
„Damit ließe man eine große Chance ungenutzt, endlich ein umweltschützendes und europarechtlich zulässiges Düngerecht zu schaffen“, so Dr. Dirk Waider, technischer Vorstand bei GELSENWASSER am Rande eines parlamentarischen Austauschs mit Fachleuten in Berlin.

"Was in den Hof hinein und was wieder heraus geht, lässt sich ohne eine lückenlose Bilanzierung für die Behörden überhaupt nicht kontrollieren. Es müssten alle Stickstoffeinträge aller Betriebe ehrlich einbezogen werden, damit die Überschüsse im Boden auch schrittweise verringert werden.“  

Dies ist auch eine der Kernforderungen der EU-Kommission im Rahmen der „Nitratklage“ von Ende 2016 gegen Deutschland. Ohnehin erscheint es ratsam, sich mit dem neuen Düngerecht eng an den inhaltlichen Vorgaben der Klageschrift zu orientieren und diese umzusetzen. Andernfalls droht eine empfindliche Strafe in Milliardenhöhe. „Dann wäre auch die gesamte Anpassung der Düngeverordnung wieder neu zu diskutieren. Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen“, meint Waider.  

Gerne bringt sich GELSENWASSER sowie die gesamte Wasserwirtschaft in die weitere fachliche Auseinandersetzung ein. Derzeit ist dies aber schwierig, da der Branche und der interessierten Öffentlichkeit kein aktueller Gesetzentwurf vorliegt. „Den Stand der Verhandlungen kennen wir leider nur aus der Zeitung“, so Waider. 

 

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