Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) hat dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzept für einen Entschädigungsfonds für Baumschulbetriebe vorgelegt.

Zu einem Gespräch über den möglichen Entschädigungsfonds für Baumschulen beim Befall durch Quarantäneschädiger traf sich am 13. März der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Dr. Hermann Onko Aeikens, mit BdB-Präsident Helmut Selders (li.) und BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl (re.) in Berlin. Man war sich einig, dass man schnell nach einer tragfähigen Lösung suchen müsse. (Foto: BdB)

Im Rahmen eines Gesprächs von BdB-Präsident Helmut Selders mit dem Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, legte der BdB ein Konzeptpapier zur Schaffung eines Entschädigungsfonds für Baumschulbetriebe vor. Kernpunkt ist die Entschädigung der Betriebe für eine amtlich angeordnete Vernichtung von Pflanzenbeständen beim Auftreten sogenannter Quarantäneschaderreger. Neben dem Pflanzenwert soll dabei auch eine faktische Betriebssperrung durch ein amtlich angeordnetes mehrjähriges Verkaufsverbot finanziell aufgefangen werden. Der Staatssekretär sagte dem BdB eine inhaltliche Prüfung zu.

Nach Vorstellung des BdB soll der Fonds aus öffentlichen und privaten Mitteln gespeist werden. „Wir stellen uns vor, dass der Fonds innerhalb von zehn Jahren auf etwa 55 Millionen Euro anwächst. Hierzu soll die Branche jährlich 500.000 Euro und der Bund und die Länder 5 Millionen Euro in den Fonds einzahlen“, so BdB-Präsident Helmut Selders.

Die stattliche Mittelausstattung für den Fonds begründet Selders mit den Spezifika in der Baumschulproduktion: „Anders als bei einjährigen Kulturen bzw. Pflanzen, die in Gewächshäusern produziert werden, sind unsere mehrjährigen Gehölzkulturen eine Besonderheit. Während ein landwirtschaftlicher Betrieb bei einer Vernichtung nur die Ernte eines Jahres verliert, sind bei uns Kulturen, die bis zu zehn Jahre oder länger im Betrieb wachsen, von Vernichtung bzw. von einem Vermarktungsverbot betroffen. Für eine Baumschule ist das Auftreten eines Quarantäneschädigers und damit verbundene amtliche Vernichtungs- und Sperrungsmaßnahmen der wirtschaftliche Ruin. Der Fonds kann hier eine notwendige Überbrückungsleistung bieten“, argumentiert Selders.

Angesichts des in Europa sich schnell ausbreitenden Feuerbakteriums mahnt der BdB zu großer Eile bei der Errichtung eines Entschädigungsfonds. Selders: „Insbesondere durch die intensiven Handelswege von mediterranen Pflanzen, die nicht selten in Baumärkten und Gartencentern gehandelt werden, besteht eine hohe Gefahr der Einschleppung des Feuerbakteriums. Gerade deshalb ist eine schnelle Lösung im Sinne der deutschen Baumschulwirtschaft dringend geboten.“

 

 Links zu diesem Thema:

Empfohlen für Sie: