Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Europäische Kommission hatte bis zum 29. März 2017 aufgerufen, an einer Konsultation zu einem ersten Update der EU-Liste über invasive, gebietsfremde Arten teilzunehmen. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat sich an dieser Konsultation beteiligt. Insbesondere eine zukünftige Listung der Arten „Pennisetum setaceum“ sowie „Gunnera tinctoria“ hat der ZVG aufgrund ihrer Bedeutung für den gärtnerischen Fachhandel abgelehnt.

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

Pennisetum haben als Containerpflanze für den gärtnerischen Fachhandel größere Bedeutung, insbesondere im Zierpflanzenbau. Eine Verbreitung ist nur in Gebieten Spaniens, der balearischen und kanarischen Inseln zu befürchten. Eine unionsweite Invasion kann ausgeschlossen werden und eine unionsweite Bedeutung ist nicht erkennbar. Zudem muss festgestellt werden, dass Pennisetum setaceum im Großteil des Unionsgebiets nicht winterhart ist und daher eine Invasion bzw. Verdrängung anderer Arten ausgeschlossen werden kann. Ferner werden Hybride von Pennisetum setaceum gehandelt, welche sterile Züchtungen sind.

Auch eine Listung von Gunnera tinctoria hat der ZVG abgelehnt. Gunnera tinctoria entspricht nicht den Kriterien wie sie in der Verordnung 1143/2014 für invasive Arten mit unionweiter Bedeutung gelistet sind. Es wird nur von einem moderaten Risiko ausgegangen, und dies auch nur für Gebiete wie Großbritannien, Irland und ggf. dem Nordwesten der Iberischen Halbinsel. Auch für Gunnera tinctoria gilt, dass sie nicht winterhart ist und daher eine Invasion bzw. Verdrängung anderer Arten ausgeschlossen werden kann.

Der ZVG wird sich auch bei weiteren Updates der Liste, die bereits von der EU-Kommission angekündigt sind, kritisch in die Listung solcher Arten einbringen, die für den gärtnerischen Fachhandel von Bedeutung sind.

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