Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Liste in Kürze um zwölf Arten (neun Pflanzen, drei Wirbeltiere) erweitert wird. Nach derzeitigem Stand sind dabei keine Gehölze betroffen. Der BdB hat im Verlauf der letzten Monate im intensiven Austausch mit der ENA den Prozess der Erstellung der Risikoanalysen beobachtet, analysiert und kommentiert.

Bund deutscher Baumschulen (BdB)

Die in 2016 begonnenen und Anfang 2017 beendeten Risikoanalysen haben u.a. einige Vertreter aus dem Bereich der Stauden identifiziert, welche nach derzeitigem Stand in den kommenden Wochen in die Unionsliste aufgenommen und damit mit einem Vermarktungs- und Handelsverbot belegt werden sollen. Der in der Datenbank vorliegende Entwurf sieht u.a. vor, die folgenden Arten auf die Unionsliste aufzunehmen: 

  • Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze)
  • Gunnera tinctoria (Chilenischer Riesenrhabarber)
  • Pennisetum setaceum (Afrikanisches Lampenputzgras)  

Die erste 2016 veröffentliche Liste enthielt weitestgehend aquatische Pflanzenarten. Nun rücken allem Anschein nach terrestrische Arten in den Fokus der Betrachtung. Möglicherweise sind die Stauden Indikatoren für zukünftige Erweiterungen. 

Mit großer Sorge blickt der BdB auf die ersten Vorschläge und Entwürfe innerhalb der EU-Datenbank. Neben bekannten Vertretern wie dem Götterbaum (Ailanthus altissima) werden auch grundsätzlich allgemein formulierte Gattungsvorschläge eingereicht. So wird aktuell die Aufnahme der sogenannten Schlangenkopffische (Channa sp.) diskutiert. Die Gattung enthält nach aktuellem Kenntnisstand 27 Arten, die sich weitestgehend auf Südostasien verteilen. Nur bei wenigen Arten ist eine gewisse Tendenz zur tatsächlichen Invasionsfähigkeit bekannt. Es droht an dieser Stelle eine massive Handelsbeschränkung. 

Anhand dieses Beispiels spricht sich der BdB klar gegen die verallgemeinerte, auf Gattungsebene reduzierte Aufnahme von Organismen in die Unionsliste aus. Vielmehr müssten klare und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung einfließen. Auch müsse das grundsätzliche Kredo die Vermeidung neuer Einschleppungen aus Drittländern in das EU-Hoheitsgebiet sein. Bereits etablierte und in Teilen anerkannte Arten sollten aus Sicht des BdB nicht auf die Unionsliste gelangen. Hier wird der BdB in Zusammenarbeit mit der ENA seine Kräfte bündeln und seine Position in die laufenden Diskussionen einbringen. 

Zum Hintergrund

Die Europäische Union hat mit der Verordnung Nr. 1143/2014 die Schaffung einer Liste invasiver Arten mit unionsweiter Bedeutung beschlossen. Die 2016 eingeführte Liste besteht aus 37 Arten, wovon 14 den Pflanzen, sieben den Wirbellosen und 16 den Wirbeltieren angehören. Die Europäische Kommission informiert alle EU-Bürgerinnen und -Bürger über ein Onlineportal über aktuell in Diskussion stehende Arten. In einem kontinuierlichen Prozess werden jährliche Erweiterungen der Liste geprüft und gegebenenfalls durchgeführt. Auch können aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Arten von der Liste wieder entfernt werden.

 

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