Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bauen mit Holz ist weiter im Trend! Wichtig: Hat das eingesetzte Holz tragende Funktion, kommen nur bestimmte Hölzer in Frage oder es muss eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen. Gute Nachrichten kamen nun aus Berlin: Kebony hat für die Dimension Kebony Clear (22 x 142) als erstes modifiziertes Holz diese Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik erhalten1. Das erweitert die Einsatzmöglichkeiten enorm, denn damit können nun auch Balkone, Stege und aufgeständerte Terrassen mit dem besonders haltbaren Holz realisiert werden.

Spielplatz mit Kebony gebaut (Foto: Simon Jeppesen)

Für tragende Konstruktionen dürfen in Deutschland nur bewährte Holzarten wie z.B. Lärche, Eiche, Bongossi oder Ipé mit der entsprechenden Qualitätssortierung verwendet werden. Ansonsten ist eine bauaufsichtliche Zulassung der verwendeten Hölzer vorgeschrieben. Das gilt auch für Balkone und wenn Terrassen oder Stege in über ca. 65 cm Höhe errichtet werden sollen. Diese Regel betrifft nicht nur die tragende Unterkonstruktion, sondern auch für die Dielen selbst. Kebony kann nun für tragende Konstruktionen in der Außenanwendung bis Gebrauchsklasse 3.2. verwendet werden und ist damit eine interessante Ergänzung für diese Anwendungsbereiche „Die bauaufsichtliche Zulassung ist ein weiterer Meilenstein für uns,“ so Deutschlandchef Marcell Bernhardt, „denn damit ist Kebony das einzige modifizierte Holz mit diesem Siegel und kommt für noch mehr Projekte in Frage.“ Das Siegel vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) macht Einzelprüfungen unnötig. „Architekten und Bauherren können effektiv planen und bauen – ohne Zeitverzögerung und Unsicherheiten, die eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann“, erläutert Bernhardt. Die bisherigen Anfragen, z.B. für Balkone, könne der Kebony-Vertrieb nun endlich positiv beantworten.

Thomas Wilper, Sachverständiger für Terrassen, beschäftigt sich täglich mit Holzbauprojekten und auch mit den dabei auftretenden Problemen. Er ergänzt: „Viele wissen nicht, dass das hierfür immer noch eingesetzte Bangkirai keine zugelassene Holzart nach den derzeit gültigen Normen ist und keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. Damit realisierte Bauwerke genügen nicht den rechtlichen Vorschriften und es besteht die Gefahr, dass teure Aus- und Einbaukosten entstehen können.“

Gute Marktentwicklung erwartet

Auch aufgrund der nun vorliegenden bauaufsichtlichen Zulassung rechnet Kebony mit einer weiterhin guten Marktentwicklung in Mitteleuropa. In den letzten Jahren waren die Zuwächse zweistellig. Daher ist derzeit auch eine neue Fertigungsstätte bei Antwerpen im Bau – hier werden ab 2018 jährlich 20.000 m³ Kebony Clear die Fertigungshallen verlassen.

Haltbar und umweltfreundlich: Kebony überzeugt

Beim Kebony-Prozess wird das Holz mit einem Bio-Alkohol getränkt, anschließend schonend getrocknet. Das Ergebnis ist besonders dauerhaftes und dimensionsstabiles Produkt mit vergleichbaren Qualitäten wie Teakholz. Es kann wie Hartholz verarbeitet werden und kommt vor allem im Außenbau zum Einsatz, speziell für Terrassen und Fassaden. Da die gesamte Produktkette nachhaltig und FSC®-zertifiziert ist und keine synthetische Chemie zum Einsatz kommt, wurde Kebony mittlerweile sechs Mal in die Liste der Global Cleantech 100 aufgenommen und vom World Economic Forum als Tech Pioneer ausgezeichnet. Selbst die Entsorgung ist unproblematisch, da Kebony keine toxischen Substanzen enthält.

Hintergrundinfo zur bauaufsichtlichen Zulassung für Kebony

Terrassen, Balkone und ähnliche Holzkonstruktionen im Außenbau sind nach DIN 68 800, Teil 1 meist der Gebrauchsklasse 3 zuzuordnen. Kriterien sind dabei die direkte Bewitterung (nicht unter Dach) und kein ständiger Erd- oder Wasserkontakt. Kann das befeuchtete Holz schnell wieder abtrocknen, gehört es in die Gebrauchsklasse 3.1, ist aber anzunehmen, dass sich Wasser im Holz anreichert, auch räumlich begrenzt, dann gehört es in die Gebrauchsklasse 3.2. Hölzer tragender Konstruktionen dieser Gebrauchsklassen sollten mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 2 aufweisen oder durch Kesseldruckimprägnierung chemisch geschützt sein. Für Gebrauchsklasse 3.1 kann auch Kernholz der Douglasie und der Lärche verwendet werden, obwohl diese Holzarten nur der Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 zugeordnet sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kebony Norge AS - Office Germany

An der Weide 11
28844 Weyhe
Deutschland

Tel.: (49) 0421 - 80 90 43 - 12
Fax: (49) 0421 - 80 90 43 - 19

Email:
Web: http://www.kebony.de

Empfohlen für Sie: