Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm honoriert freiwillige Naturschutzleistungen und ist ein wesentliches Element der Naturschutzpolitik im Freistaat. Das betonte heute die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf.

Umweltministerin Ulrike Scharf (© Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

"Unsere wertvolle bayerische Naturvielfalt wollen wir auch für künftige Generationen erhalten. Wir brauchen ein starkes Zusammenwirken unmittelbar mit der Gesellschaft. Unser Vertragsnaturschutzprogramm beweist seit vielen Jahren, dass sich eine maßvolle Nutzung von Flächen und Belange des Naturschutzes nicht ausschließen. Im Gegenteil: Eine naturverträgliche Landnutzung kann Artenreichtum schaffen und erhält unsere Kulturlandschaften. Den erfolgreichen bayerischen Weg setzen wir auch 2018 konsequent fort", so Scharf.

In diesem Jahr stehen nach der Erhöhung der Mittel im letzten Doppelhaushalt über 45 Millionen Euro für freiwillige Naturschutzleistungen zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Mittel der EU. Die Antragstellung für 2018 für Vereinbarungen auf Äckern, Wiesen, Weiden und Teichen ist bis 23. Februar 2018 möglich. Weitere Informationen zur Antragstellung geben die jeweiligen unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Das Vertragsnaturschutzprogramm honoriert freiwillige Leistungen von Landwirten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen, beispielsweise die spätere Mahd von Wiesen zum Schutz bodenbrütender Vogelarten oder die Schafbeweidung zum Erhalt der blütenbunten Magerrasen. Bayernweit umfassen die Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm derzeit etwa 85.000 Hektar.

Über 18.000 Betriebe nehmen an dem Programm teil. Es trägt damit auch zur Existenzsicherung insbesondere von bäuerlichen Familienbetrieben bei. Seit der Neuauflage des Vertragsnaturschutzprogramms im Jahre 2015 hat das Interesse der Landwirte jedes Förderjahr nochmals zugenommen. Zusammen mit den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien werden mit dem Vertragsnaturschutz auch wichtige Akzente für die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie des Biodiversitätsprogramms Bayern 2030 gesetzt.

Im Vertragsnaturschutzprogramm Wald können private und kommunale Waldbesitzer noch bis zum 30. März 2018 Förderanträge bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden und den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen. Über dieses Programm werden insbesondere Biotopbäume und Totholz gesichert, die für zahlreiche Arten wie Spechte und Fledermäuse als Lebensraum dienen. Auch der Nutzungsverzicht von aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Wäldern sowie der Erhalt historischer Mittelwälder wird über das Programm unterstützt. Hierfür stehen rund 4 Millionen Euro bereit.

 

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