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Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen (Bürgersteige, Garageneinfahrten usw.) ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Nur in Einzelfällen können die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen. mehr...
Nachricht vom: 08.02.2010
Kategorie: Grundstückspflege, Unkrautbekämpfung