Im Winterdienst muss schnell und effizient geräumt werden. Denn auch bei Schnee und Eis muss das gefahrlose Begehen der Gehwege gewährleistet sein. Daher gilt für Anwohner eine Räumpflicht. An Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr müssen... mehr...
Nachricht vom: 30.09.2016
Ob der kommende Winter viel Schnee und häufig Glätte bringen wird, lässt sich nicht vorhersagen. Fest steht aber, dass Bauhöfe der Gemeinden und Kommunen, Garten- und Landschaftsbauer, Hausmeisterservice, Gebäudedienstleister für alle Eventualitäten gerüstet sein müssen. Hier ist viel... mehr...
Nachricht vom: 29.09.2016