Bettungs - und Fugenmaterialien für Pflasterbauweisen. Praktische und kostenfreie Gebrauchsanleitungen zu den neuen Festlegungen für ungebundene Bettungs- und Fugenmaterialien stehen ab kommenden Juli auf der Homepage des Betonverbandes SLG.
Festgesetzt wurden die neuen Anforderungen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die zuständigen Gremien befassten sich abschließend mit den TL Pflaster-StB 06* und ZTV Pflaster-StB 06*; beide Vorschriften stehen voraussichtlich im Juli 2006 zur Verfügung. In Fragen der Bettungs- und Fugenmaterialien bietet der Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V. hilfreiche Unterstützung in Form von Produkt-Datenblättern für die jeweils möglichen Materialien. Auf einem Blatt sind alle Anforderungen, Empfehlungen und der Anwendungsbereich zusammengefasst. Die Produkt-Datenblätter einschließlich Erläuterungen können voraussichtlich ab Juli 2006 kostenfrei auf der SLG-Homepage heruntergeladen werden. >> Rubrik "Service". Anmerkungen zu dem komplexen Sachverhalt:
Die TL Pflaster...
... beschreiben ausschließlich Anforderungen an Bauprodukte (Baustoffe), so zum Beispiel an Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton, Naturstein und Klinker. Ferner auch an Gesteinskörnungen und Baustoffgemische für ungebundene Bettungs- und Fugenmaterialien. Damit werden die den Bauprodukten zugehörigen Europäischen Normen im nationalen Regelwerk für den Straßenbau umgesetzt.
Da Baustoffe nach den TL Pflaster für alle Arten von Pflasterdecken und Plattenbelägen im Straßenbau gelten und somit für höchst unterschiedliche Verkehrsflächen eingesetzt werden können, wurden für verschiedene Materialeigenschaften mehrere Klassen (Kategorien) aus den entsprechenden europäischen Normen aufgenommen. Das bedeutet: Nicht nur die europäischen Normen bieten Optionen in Form von Klassen oder Kategorien, sondern auch die TL Pflaster.
Die ZTVPflaster ...
... behandeln die Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen und richten sich somit maßgeblich an den Ausführenden, aber auch an den Planer. Sie behandeln im Grundsatz zwar nicht die Anforderungen an die zu verwendenden Bauprodukte (weil dies durch die TL Pflaster erfolgt), legen aber mit Bezug auf bestimmte Anwendungsbereiche dafür ausgewählte Anforderungen aus den TLPflaster fest. So müssen nach den ZTV Pflaster zum Beispiel Bettungsmaterialien für Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV andere Anforderungen erfüllen als Materialien für Verkehrsflächen der Bauklassen V oder VI.
Dieser - aufgrund des Regelwerkaufbaus - unvermeidbare Umstand führt nun dazu, dass vielfältige Arten von Bettungs- und Fugenmaterialien möglich sind bzw. je nach Art der Verkehrsfläche eingesetzt werden können. Erschwert wird der Überblick - was kann wo eingesetzt werden? - dadurch, dass eine Reihe von Anforderungen bereits in den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04) beschrieben sind und diese allein durch einen Querverweis in den TL Pflaster mitgelten, ohne dass sie in den TLPflaster noch einmal besonders aufgeführt sind.
Soll beispielsweise das Anforderungsprofil für ein Bettungsmaterial0/5 für eine Pflasterdecke in BauklasseIII mit besonderen Beanspruchungen erstellt werden, etwa für eine Beschreibung im Leistungsverzeichnis, müssen die Anforderungen und Empfehlungen der TLGestein, der TLPflaster und der ZTVPflaster gefiltert und quasi zu einem Profil zusammengesetzt werden.
Mit den Produkt-Datenblättern des Betonverbandes SLG können nun Planer, Ausschreibende wie auch Ausführende und Gesteinskörnungs-Lieferanten auf Unterlagen zurückgreifen, die einen genauen Überblick über die Anforderungen für die einzelnen Materialien geben. Eine ausgesprochen praktische Hilfe, so auch beim Ausschreiben und Bestellen von bestimmten Bettungs- und Fugenmaterialien.