Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bei der Entwicklung von Arbeitsgeräten haben Hersteller nicht nur mit technischen, sondern immer häufiger auch mit rechtlichen Hürden zu kämpfen. Die EU fordert mittels ihrer Arbeitsschutz-Richtlinien immer höhere Standards für Arbeitsgeräte. Jüngstes Beispiel ist die kürzlich europaweit in Kraft getretene Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Vibrationen. Auch, wenn sich die Richtlinie nicht an Hersteller, sondern an Arbeitgeber richtet, die in ihren Betrieben motorgetriebene Arbeitsgeräte einsetzen, hat der Gartengeräte-Hersteller SABO auf die Situation reagiert.

SABO AntiVibrationSystem

Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2002/44/EG dürfen Arbeitgeber vibrierende Arbeitsgeräte, also auch Rasenmäher, je nach Stärke der Vibration nur noch bestimmte Stunden einsetzen, um ihre Angestellten nicht den Risiken von Gelenk- oder Nervenleiden auszusetzen. Unternehmer werden also in Zukunft darauf achten müssen, Geräte mit möglichst niedriger Schwingungsfrequenz einzusetzen: sie können länger eingesetzt werden als vibrationsintensive Maschinen und sind deshalb effektiver.

Auch wenn den Hersteller selbst durch die neue Verordnung keine rechtliche Pflicht trifft, begegnet SABO der veränderten Gesetzeslage mit angepasster Technik. Die Profimäher von SABO zeichnen sich durch eine besonders hohe Festigkeit und somit eine lange Lebensdauer aus. Dieser Effekt wird durch die Verwindungssteifheit der Holme erreicht. Ein festes Gerät erzeugt aber naturgemäß immer mehr Vibration als ein weniger stabiles, da z. B. starre Holme Schwingungen weiterleiten. Die Entwicklungsingenieure von SABO standen daher vor der Aufgabe, den neuen rechtlichen Sicherheitsanforderungen Rechnung zu tragen, ohne dass die Stabilität und somit die Qualität darunter leidet. Durch ein neues AntiVibrationSystem, bei dem zwischen dem unteren und oberen Holm schwingungsreduzierende Dämpfer eingebaut sind, ist es gelungen, die Vibration der Geräte unter Beibehaltung der gewohnten SABO-Qualität merklich zu reduzieren.

"Die Marke SABO steht für Premium-Qualität", sagt Christoph Büscher, neuer Marketing- und Vertriebsleiter der SABO-Maschinenfabrik GmbH. "Zu einem Premium-Produkt gehört nach unserem Verständnis, dass es sicher ist und einen effektiven Einsatz gewährleistet. Mit unserem neuen AntiVibrationSystem für Profimäher haben wir erreicht, dass sich die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit am Gerät durch die Schwingungsreduktion erheblich erhöht. Damit tragen wir dem Sicherheitsanspruch der Benutzer und dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz der Unternehmer gleichermaßen Rechnung."

Das neue AntiVibrationSystem wird an zwei Mähern eingeführt: Die Modelle SABO 52-PRO VARIO PLUS und SABO 52-PRO K VARIO sind ab der Saison 2007 serienmäßig mit dem AntiVibrationSystem ausgestattet. Außerdem lassen sich die meisten der 52er Profimäher mit dem vibrationsoptimierten System als Zubehör nachzurüsten. Mit SABO ist man eben auf der sicheren Seite!

 

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SABO-Maschinenfabrik GmbH

Auf dem Höchsten 22
51645 Gummersbach - Dieringhausen
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Fax: +49 (0)2261/704-104

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Web: http://www.sabo-online.de

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