Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich kommt eine Berichtigung bereits erstellter Bilanzen (ab 2001) nicht in Betracht, weil diese Bilanzen zum Zeitpunkt der Erstellung richtig waren. Damit scheidet eine Korrektur im Nachhinein aus. - So lautet ein Passus im Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf den Brief von Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), das jetzt den ZVG erreichte.

Im intensiven Bemühen um eine Abmilderung der EU-Entscheidung zur Mineralölsteuerrückerstattung hatte sich der ZVG mehrfach an das Bundeslandwirtschafts- und Bundesfinanzministerium gewandt, zuletzt mit einem Präsidentenbrief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.
Weiterhin weist das BMF in dem Schreiben abermals auf die De-minimis-Regelung hin.

Wörtlich heißt es: "Die für die Unternehmen optimale Anwendung der De-minimis-Beihilfen ist sicher gestellt." Allerdings betont das Ministerium auch, wie auch der ZVG und seine Landesverbände immer wieder deutlich machten, dass "dazu auch die Unternehmen beitragen (müssten), indem sie die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen". Explizit werden die Erklärungen zu De-minimis-Beihilfen sowie die Vergütungsanträge 2005 und 2006 genannt, die unverzüglich an die Hauptzollämter zurückgesandt werden sollen.

Im ZVG reagierten die Verantwortlichen verhalten auf die ministerielle Antwort, da man sich deutlich mehr Flexibilität vom Bundesfinanzministerium erwartet habe. Gleichzeitig verfolgt der Zentralverband Gartenbau weiter seine kontinuierliche Informationspolitik gegenüber den betroffenen Unternehmen. Neben unmittelbaren Informationen in schriftlicher Form oder auch in persönlichen Telefonaten hatte der ZVG Anfang dieser Woche eine Veranstaltung organisiert, die sich speziell an die besonders hart betroffenen Betriebe richtete. Hier erläuterten Experten die rechtlichen Aspekte der EU-Entscheidung vom März diesen Jahres gegenüber Betriebsinhabern und deren Rechtsvertretern. Dabei wurde deutlich, dass eine Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission äußerst wenig Aussicht auf Erfolg haben würde und somit eine Klage des ZVG nicht sinnvoll erscheinen kann.

Der Zentralverband Gartenbau lädt abermals zu Informationsveranstaltungen ein, so am Donnerstag, 15. Mai, mit dem Württembergischen Gärtnereiverband, in Ludwigsburg und am Mittwoch, 21. Mai in Halle für alle ostdeutschen Landesverbände, um so die aktuellen Entwicklungen an die Gärtner direkt weiter zu geben.

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