Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Schon in Kürze ist eine Berücksichtigung der De-minimis-Beihilfe nicht mehr möglich. Damit den Betrieben kein Geld verloren geht, ruft der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Gärtner dringend dazu auf, die erhaltenen De-minimis-Erklärungen unverzüglich an das zuständige Hauptzollamt ausgefüllt zurückzusenden.

Die EU-Entscheidung zur Mineralölsteuerrückerstattung bedeutet für viele Betriebsinhaber eine finanzielle Belastung, die durch die De-minimis-Regelung deutlich abgemildert werden kann und entsprechend genutzt werden sollte. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte eine Rücksendung der Erklärungen innerhalb von zehn Tagen, also eigentlich bis Ende April vorgesehen.

Da der Rücklauf bislang jedoch sehr verhalten ist, fordert das Bundesfinanzministerium nochmals die Unternehmer auf, umgehend die Erklärungen abzugeben, um sich nicht unerhebliche Geldbeträge zu sichern. Denn nur wenn die De-minimis-Erklärungen vorliegen, können sie auch bei Erstellung der Bescheide verrechnet werden. Betriebe, die diese Möglichkeiten nicht nutzen, verschenken im Zweifelsfalle bares Geld.

Bei der Bundesfinanzdirektion Süd-West wurde eine Hotline rund um die Mineralölsteuerrückerstattung eingerichtet.

Unter der Telefonnummer: 06321-894-444 oder per E-Mail: unterglasanbau(at)zoll.de können die Betroffenen alle Fragen zu De-minimis-Beihilfen, Rückforderungen, Bescheiden, Fristen etc. stellen und kompetente Antwort erhalten.

Von: