Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Umfragen der DWA zum Zustand der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Inspektionsergebnisse bzgl. privater Abwasseranlagen lassen vermuten, dass im Bereich der Grundstücksentwässerung ein weit höherer Sanierungsbedarf als bei den öffentlichen Abwasserkanälen gegeben ist.

Schadensursache sind häufig mangelhafte Ausführungen durch fachlich nicht ausreichend qualifizierte Unternehmen sowie eine fehlende Überwachung der Arbeiten. Durch undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen tritt insbesondere bei Rückstau Abwasser aus und kann Boden oder Grundwasser verunreinigen. Durch Infiltration von Grundwasser sowie durch Fehlanschlüsse können beträchtliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage gelangen und die Abwasserreinigung beeinträchtigen. Die für den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen zuständigen Stellen ziehen sich mit Ausnahme von Bayern immer mehr aus der Genehmigung, Überwachung und Abnahme von Grundstücksentwässerungen zurück.

Dieser Entwicklung versuchen einige Städte dadurch entgegenzuwirken, indem sie für die Herstellung von Grundstücksentwässerungen besondere Anforderungen an die Eignung der tätigen Unternehmen stellen. In verschiedenen Satzungen deutscher Städte finden sich meist jedoch nur allgemein gehaltene qualitätsorientierte Anmerkungen zur Herstellung, Erweiterung und Unterhalt von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungen. Ein einheitlicher, differenzierter Anforderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von in diesem Bereich tätigen Unternehmen existiert derzeit nicht.

Es gibt zahlreiche Besonderheiten und Unterschiede zwischen Grundstücksentwässerungen und Abwasseranlagen im öffentlichen Bereich. Die bereits existierenden Anforderungskataloge für die im öffentlichen Bereich tätigen Unternehmen sind nicht ohne Weiteres auf die im privaten Bereich tätigen Unternehmen übertragbar. Daher werden die spezifischen Belange für die Grundstücksentwässerung in einem eigenen Merkblatt dargestellt.

Das Merkblatt behandelt die Themen "Ausführungsbereiche Grundstücksentwässerungen", "Allgemeine und zusätzliche Anforderungen an Unternehmen" "Rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Einführung einer Fachunternehmenspflicht" und gibt Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden.

Frist zur Stellungnahme

Das Merkblatt wird bis zum 31. März 2009 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen können schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

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