Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Ein Dauerbrenner in den politischen Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium kommt endlich zu einem guten Abschluss. - So Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG). Mit der Öffnung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP), auch für die landwirtschaftliche Primärproduktion, konnte der ZVG einen Erfolg erzielen, der jetzt nicht nur dem Gartenbau, sondern der gesamten Landwirtschaft zu Gute kommt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte bis zum Schluss beihilferechtliche Bedenken, die letztendlich erst durch eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums ausgeräumt werden konnten, so dass jetzt endlich die in der Richtlinie im vergangenen März bereits geänderten Fördergrundsätze auch in der Praxis umgesetzt werden. Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ), der zuletzt anlässlich der Präsidiumssitzung des ZVG bei der Parlamentarischen Staatssekretärin des BMU, Ursula Heinen-Esser, endlich Bewegung eingefordert hatte, äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis und bedankte sich ausdrücklich für die fachliche und politische Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

"Für die Branche aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein wichtiger Schritt, denn damit wurde die Grundlage geschaffen, auch in Zukunft Förderprogramme des BMU für den produzierenden Gartenbau zu beanspruchen", so Hiep.

Mit der einfachen Aussage: "In der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab sofort förderfähig", die auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht wurde, sind die langen Verhandlungen damit unspektakulär zu einem Abschluss gebracht worden.

Gefördert werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgende Fördertatbestände:

Die Errichtung und Erweiterung von:

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung

Aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:

  • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
  • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neben den oben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

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