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Erst beschlagnahmt und dann gestiftet. Rund 6.700 illegal eingeführte hochwertige Kosmetikpinsel können nun doch noch einem guten Zweck geführt werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat heute einen Verwertungsvertrag mit der DKMS LIFE geschlossen.

Die Kosmetikpinsel sollen von der DKMS LIFE nunmehr in Kosmetikseminaren für krebskranke Frauen genutzt werden. Die Pinsel wurden beschlagnahmt, da sie aus dem Tropenholz Ramin (Gonystylus bancanus) hergestellt sind. Ramin unterliegt dem Schutz des Internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).

In gutem Einvernehmen haben sich das BfN und die beteiligte Firma auf die Übergabe der eingezogenen Kosmetikpinsel an die gemeinnützige Organisation DKMS LIFE, eine Tochter der "DKMS Stiftung Leben Spenden", geeinigt. "Die Organisation DKMS LIFE bietet krebskranken Frauen in Therapie kostenlose Kosmetikseminare an und unterstützt die Betroffenen durch umfassende Hilfe, ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude zurückzugewinnen", so Stephan Schumacher von der DKMS LIFE.

"Wir freuen uns sehr, das uns das BfN bei unserer Arbeit unterstützt und wir eine sinnvolle und nutzbringende Verwendung geschützter Exemplare, die einem kommerziellen Nutzen nicht mehr dienen dürfen, ermöglichen können", so DKMS LIFE Geschäftsführer Stephan Schumacher.

Die BfN-Präsidentin , Professorin Beate Jessel, warb aus Anlass der Vertragsunterzeichnung dafür, auch bei Weihnachtsgeschenken auf Aspekte des Artenschutzes zu achten. "Während bei lebenden Tieren es meist relativ einfach zu sehen ist, ob sie einer geschützten Art angehören, gibt es Geschenke, denen man ihre exotische Herkunft auf den ersten Blick nicht ansieht, z.B. bei den beschlagnahmten Kosmetikpinsel", erläuterte Beate Jessel.

Das BfN rät zu fairen Weihnachtsgeschenken, die nicht aus Elfenbein, Steinkorallen, nicht zertifizierten Holz oder exotischen Fellen hergestellt sind.

Hintergrundinformationen

Im Sommer 2009 wurden bei einer stichprobenartigen, zwischen Bundes- und Landesbehörden koordinierten Überprüfung des Holzhandels unter anderem mehrere Kosmetikpinsel aus Ramin festgestellt. Die Herstellerfirma konnte die hierfür erforderlichen Legalitätsnachweise nicht führen, da die fertigen Pinsel ohne die notwendigen weiteren CITES-Genehmigungen über Japan und Kanada illegal in die EU eingeführt worden waren. Die hochwertigen Kosmetikpinsel, mit einem Verkaufswert von bis zu 60 Euro, mussten aus den Geschäften zurückgerufen und vom BfN eingezogen werden. Gegen die Kosmetikfirma verhängte das BfN ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro.

Während des Verfahrens zeigte sich die beteiligte Firma kooperativ und trug zur raschen Aufklärung dieses Falles maßgeblich mit bei. Die erforderlichen Maßnahmen zur zukünftigen Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen wurden von der weltweit operierenden Firma unmittelbar umgesetzt. Darüber hinaus erklärte sie sich bereit, zukünftig bei der Herstellung ihrer Erzeugnisse auf die Verwendung von artengeschütztem Tropenholz zu verzichten.

"Aus artenschutzrechtlicher Sicht begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich, da er einen Beitrag zur Erhaltung wertvoller tropischer Sumpfregenwälder in Südostasien leistet, die auch Heimat von stark gefährdeten Arten wie Nasenaffen oder Orang-Utans sind", sagte Beate Jessel.

Seit einigen Jahren legt CITES weltweit einen besonderen Vollzugsschwerpunkt auf den internationalen Handel mit geschützten Holzarten. Auf Ministerebene einigte man sich sogar vor drei Jahren auf sehr konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der artenschutzrechtli-chen Handelsvorschriften.

"CITES ist damit derzeit weltweit eines der wenigen internationalen Übereinkommen, das effektiv eingesetzt werden kann, um den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz von nach dem Übereinkommen geschützten Arten international zu kontrollieren", sagte BfN-Präsidentin Jessel.

Zur Zeit unterliegen ca. 40 Holzarten dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, darunter auch Ramin, das in Malaysia und Indonesien verbreitet wird und nicht nur eine hohe Handelsrelevanz, sondern auch einen hohen Handelswert besitzt. Raminholz wird aufgrund seiner qualitativen und formstabilen Beschaffenheit u.a. für Bilderrahmen, Fahnenstäbe, Schneeschieber, Besenstiele oder Pinsel verwendet.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den grenzüberschreitenden Transport von etwa 35.000 geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen. Unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt, dürfen geschützte Exemplare international nur dann gehandelt werden, wenn an den Ländergrenzen offizielle CITES-Genehmigungen vorgelegt werden, die eine naturverträgliche Nutzung bestätigen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ist die deutsche Genehmigungsbehörde für alle Im- und Exporte von Tier- und Pflanzenarten, die durch CITES international geschützt sind. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch eine hohe kriminelle Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld zu verdienen.

 

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