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Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes. Künftig können rund 30 Mrd. Rechnungen elektronisch - und damit unbürokratisch verschickt werden. Dies entlastet die Unternehmen um rund 4 Mrd. Euro.

Nationale Normenkontrollrat

"Etwa ein Fünftel der gesamten Bürokratiekosten entstehen hierzulande durch das Ausstellen und Aufbewahren von Rechnungen. Es handelt sich hierbei um Vorgänge, die täglich millionenfach anfallen. Die Vereinfachung der elektronischen Rechnung ist daher ein Paradebeispiel für Bürokratieabbau,” so Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

"Bislang stellt das Steuerrecht hohe technische Anforderungen an Unternehmen, die ihre Rechnungen elektronisch versenden. Das macht das Verfahren teuer und unattraktiv. Der Normenkontrollrat hat sich deshalb erstmals vor zwei Jahren beim Bundesfinanzministerium für eine spürbare Vereinfachung eingesetzt.”

Für alle Rechnungen, gleich ob in Papier- oder in elektronisch übermittelter Form, gilt, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein müssen. Dies soll die Möglichkeiten zum Steuerbetrug verringern. Elektronische Rechnungen wurden von den Finanzbehörden bisher nur dann akzeptiert, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen waren. Diese Signatur ist künftig nicht mehr erforderlich. Sind Herkunft und Unversehrtheit gewährleistet, reicht beispielsweise eine E-Mail mit einem pdf-Dokument.

"Für viele Unternehmen war die bisherige Regelung eine wesentliche Hürde, um die betriebsinternen Prozesse auf elektronische Verfahren umzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Durchbruch gelungen. Die Informationstechnologie hat ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation hervorgebracht. Das Gesetz vollzieht diese Entwicklung jetzt nach, indem es die Vorgaben zur staatlichen Kontrolle an die geänderten Rahmenbedingungen anpasst.”

Der Normenkontrollrat lobt zudem ausdrücklich, dass sich das Bundesministerium der Finanzen auch in Europa für eine Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung eingesetzt und damit die europarechtlichen Vorgaben maßgeblich mitgestaltet hat.

 

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