Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Durch die anhaltende Trockenperiode im April in Deutschland hat die Vegetation in erheblichem Maße gelitten. Auch für Mai ist im Moment eine Besserung noch nicht in Sicht.

Darauf macht der Präsident des Bundesverbandes GaLaBau e. V. (GL), Hanns-Jürgen Redeker, aufmerksam. Insbesondere gelte dieses für Neupflanzungen und Neuansaaten, deren Pflege derzeit durch Bewässerungen und andere Schutzmaßnahmen erhebliche Mehraufwendungen bei den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaues verursachen. Trocken- oder Hitzeschäden könnten sogar zu ganzen Pflanzenausfällen führen.

Der BGL-Präsident erläutert: "Die Rasenflächen, Stauden, Sträucher und Bäume in Gärten und Parkanlagen sind bereits sehr weit entwickelt. Es ist jedoch eindeutig zu trocken - wir brauchen dringend Niederschläge oder Beregnungsgaben für die Ansaaten, Pflanzungen und alle sonstigen Grünflächen."

April 2011 - einer der zehn trockensten Aprilmonate seit dem Jahr 1881

Wie schon in den Jahren 2007 und 2009 verlief der April 2011 außergewöhnlich warm, trocken und reich an Sonnenschein mit vielen neuen Rekorden. Der Monat war drei bis fünf Grad wärmer als im Schnitt und damit der zweitwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Nennenswerte Niederschläge gab es nur am ersten Aprilsonntag, zur Monatsmitte und kurz nach Ostern. Bundesweit fielen rund 22 Liter Niederschlag pro Quadratmeter (l/m²), das sind nur 38 Prozent des Solls von 58 l/m². Der Monat zählt damit zu den zehn trockensten Aprilmonaten seit 1881. In einigen Bundesländern kam es schon zu Wald- und Graslandbränden.

Nur mit Zusatzbewässerung können Pflanzen vor bleibenden Schäden bewahrt werden. Für Gartenbesitzer und Betreiber von Grünflächen bedeutet dies, dass der wertvolle Pflanzenbestand nur mit einer Zusatzbewässerung - gegebenenfalls auch durch Regenwasser aus Zisternen - vor bleibenden Schäden bewahrt werden kann. Eine regelmäßige automatisch gesteuerte Zusatzbewässerung kann dabei den Werterhalt der Grünflächen sichern. Zudem hilft eine Bewässerungsanlage, den Aufwand für das Gießen zu reduzieren.

Egal ob von Hand, teilweise oder ganz automatisch - folgende Punkte gilt es bei der Bewässerung zu beachten:

  • Die oberste Regel beim Wässern lautet: lieber selten, aber dafür lange! Rasenflächen, Beete oder Kübelpflanzen müssen vor allen Dingen durchdringend mit Wasser versorgt. Wenn nur oberflächlich gewässert wird, verdunstet sehr viel Wasser und ist für die Pflanzen nicht verfügbar. Gewässert werden sollte daher lange und direkt an der Pflanze, damit das Wasser auch dort ankommt, wo es gebraucht wird. Balkon- oder Terrassenpflanzen in Kübeln müssen häufiger gewässert werden als Gartenpflanzen, denn das Substrat in den Gefäßen ist begrenzt und Wasser kann kaum gespeichert werden.
  • Die geringste Verdunstung und der größte Nutzen für die Pflanzen lassen sich durch Bewässerung in den frühen Morgenstunden erzielen. An heißen Sommertagen sollte tagsüber nicht bewässert und in keinem Fall von oben beregnet werden, die Tropfen auf den Blättern wirken wie ein Brennglas und können Schäden verursachen.
  • Die Bewässerung am Abend ist ebenfalls nicht vorteilhaft. Gerade Rasenflächen sollten nach dem Bewässern wieder rasch abtrocknen können, um das Entstehen von Pilzkrankheiten zu vermeiden.

Auftraggeber über notwendiges Wässern der Vegetation informieren

Den Fachbetrieben mit ihrem Wissen um die Zusammenhänge und Bedürfnisse rund um die Pflanze und Vegetation rät Redeker: "Denjenigen Auftraggebern, die nicht über das erforderliche Fachwissen zum Wässern verfügen, sollte unbedingt die Notwendigkeit des ausreichenden Wässerns schriftlich mitgeteilt werden." Dieses gelte auch für bereits abgenommene Anlagen, die sich noch in der Frist für Mängelansprüche befinden.

Der BGL-Präsident erklärt: "Da es schnell zu Schäden kommen kann, ist unverzügliches Handeln notwendig. Es muss eine schnelle Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt werden. Lehnt der Auftraggeber das erforderliche Wässern ab, so trägt er das Risiko möglicher Schäden."

Vergütung von Bewässerungs- und Schutzmaßnahmen
Selbstverständlich gehörten das Wässern und weitere Schutzmaßnahmen zur Abwendung von Trocken- und Hitzeschäden zu den Leistungen, die der Auftraggeber zu vergüten habe, betont Redeker. Sofern hierzu keine vertraglichen Regelungen existierten, seien vor der Ausführung diese Arbeiten zu vereinbaren und deren Vergütung festzulegen.

Redeker: "Kann eine Entscheidung des Auftraggebers kurzfristig nicht herbeigeführt werden, sollte der Auftragnehmer prüfen, ob er auch ohne Auftrag Bewässerungsgänge (zum Beispiel zur Vermeidung des unabwendbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstandes) ausführt."

In diesen Fällen seien alle Maßnahmen genau zu dokumentieren und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Auch hier habe der Auftraggeber die Leistungen zu vergüten.

Bewässerung kostengünstiger als Ersatzpflanzungen
Der BGL-Präsident fasst zusammen: "Alle Leistungen der Betriebe des GaLaBaues zur Abwendung von Hitze- und Trockenschäden sind auch durch den Auftraggeber zu vergüten, sofern er über die Notwendigkeit vorher informiert wurde und der Vergütungsanspruch angemeldet wurde."

Doch im Vergleich der Kosten für den Ersatz komplett eingegangener Pflanzungen dürften sich die Kosten zur Bewässerung in der Regel eher an der unteren Grenze bewegen.

 

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