Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In der DIN EN 12195-3 (DIN EN für Zurrketten) steht unter Pos. 5.2: Spannelemente müssen so gestaltet sein, dass ein absichtliches Vorgehen nötig ist, um die Spannung in der Zurrung zu lösen. - Nach der Norm reicht es nicht aus den Spannhebel irgendwo oder irgendwie festzuklemmen, sondern die Spannelemente müssen gestaltet sein, also eine entsprechende Vorrichtung haben. Aus gutem Grund: Jede Ladung oder Befestigung kann anders sein und die Spannelemente müssen für jeden Fall gerüstet und immer gegen selbsttätiges Lösen geschützt sein.

Spannelementen für Zurrketten (Foto: hbs hebetechnik GmbH)

Heute werden in der Praxis dazu zwei Möglichkeiten genannt: Das "selbsthemmende Gewinde" und die "Sicherungskette". Das "selbsthemmende Gewinde" gibt es bei den heute Verwendeten Spannschlössern nicht. Bei der Prüfung des Gewindespiels wird dies deutlich und andere Parameter werden ebenso nicht erreicht. Hinzu kommt, dass sich ein selbsthemmendes Gewinde als Sicherung bei dynamischen Belastungen ohnehin selbst verbietet.

Die ohnehin nur von wenigen Händlern angebotene Sicherungskette zum Fixieren des Spannhebels findet meist keine Verwendung weil diese Sicherungskette sehr unpraktisch und meist schon nach kurzer Zeit "untergegangen" ist. Gehen diese Ketten oder Seile unterwegs verloren ergeben sich neue Risiken. In der Praxis sind diese Sicherungsketten deshalb tatsächlich kaum zu finden wovon sich jeder selbst im Straßenverkehr überzeugen kann.

Spannelemente ohne einen Schutz gegen selbsttätiges Lösen entsprechen nicht der seit 2001 gültigen Norm DIN EN 12195-3, sind daher unzulässig und stellen ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Unsere neue Losdrehsicherung ist fest mit dem Ratschenspanner verbunden und ergonomisch zu bedienen. Aufbau und Handhabung ist einfach und selbsterklärend und die Konstruktion sehr leicht. Außerdem gibt es keine hervorstehenden Teile die stören oder zu Verletzungen führen können.

 

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