Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner verstärkt ausgebreitet. Etwa ab Mitte März ist mit dem ersten Befall von Eichenbäumen und - den Präventionsexperten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zufolge - mit den ersten Allergien bei Beschäftigten, die mit Baumpflegearbeiten betraut sind, zu rechnen.

Larven des Eichenprozessionsspinners (Quelle:

Einzelbäume oder kleine Baumgruppen, die gut von der Sonne beschienen werden, sind bevorzugte Plätze der Tiere. Mit Beginn der Vegetationszeit schlüpfen die Raupen und durchlaufen bis zum Juni / Juli insgesamt sechs Raupenstadien bevor sie sich dann verpuppen. Nach der zweiten Häutung im dritten Larvenstadium verfügt die Raupe über feine Härchen (Spiegelhaare), die auch nach der Verpuppung in Form von Raupenhäuten im Nest verbleiben. Diese etwa zwei Zentimeter langen Spiegelhaare können abbrechen und dabei darin vorhandene lösliche Proteine freisetzen.

Über die Haut oder Schleimhaut aufgenommen, kann dies beim Menschen zu heftigen allergischen Reaktionen führen. Ein direkter Kontakt mit den feinen Brennhaaren ist nicht erforderlich, da sich auch aus bereits verlassenen, zum Teil sehr großen Raupennestern durch Wind allergieauslösende Härchen herauslösen und bis zu 200 Meter weit getragen werden können.

Die allergieauslösenden Brennhaare können mehrere Jahre überdauern und somit eine anhaltende Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Durch Eichenprozessionsspinner ausgelöste Hautreaktion

Motorbetriebene Geräte erhöhen die Gefährdung

Besondere Gefahr besteht bei gärtnerischen Pflegearbeiten. Vom Baum abgelöste Raupennester, die zu Boden gefallen sind, können beim Arbeiten mit motorbetriebenen Pflegegeräten, wie z.B. dem Laubgebläse, aufgewirbelt werden. In der Luft schwebende Brennhaare befallen dann Haut und Schleimhäute noch massiver. Personen in der Umgebung sind hier einer erheblichen Gefahr ausgesetzt, die damit weit über das im gärtnerischen Bereich eingesetzte Personal hinausgeht.

Bekämpfung

Die Bekämpfung erfolgt in der Regel ab März und sollte vor dem dritten Raupenstadium abgeschlossen sein. Bei der mechanischen Bekämpfung ist in jedem Fall folgende Persönliche Schutzausrüstung zu tragen:

  • Einwegschutzanzug
  • Augenschutz
  • Maske mit einem Filter (FFP2)
  • Handschuhe
  • Gummistiefel

Die Maske sollte das gesamte Gesichtsfeld abdecken. Besondere Achtsamkeit ist auf die Kleidungsübergänge zwischen Einwegschutzanzug und Gummistiefel sowie Einwegschutzanzug und Handschuhen zu richten, da diese Hautbereiche durch Streckbewegungen im Arbeitsablauf oft ungeschützt sind. Die am Einwegschutzanzug vorhandene Kapuze ist zu benutzen, damit Hals und Nackenbereich geschützt sind.

Bei der Bekämpfung der Raupennester und der darin haftenden Raupenhäute ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei der mechanischen Beseitigung eine Verwirbelung vermieden wird. Daher wird von einem Abflammen der Nester oder Beseitigung mit einem Wassersprühstrahl abgeraten. Raupen können vor dem dritten Larvenstadium mit Bacillus thuringiensis- Präparaten behandelt werden. Auch mit Bindemitteln, wie z.B. Sprühkleber, wird eine Verwirbelung vermieden.

Im Regelfall werden Gespinstnester einschließlich Raupen, Gifthaaren und Häutungsresten mit einem speziellen Staubsauger abgesaugt. In den Arbeitspausen ist darauf zu achten, dass keine Verschleppung durch kontaminierte Kleidung in "unbelastete Bereiche", wie z.B. den Bauwagen, erfolgt. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle verwendeten Geräte und Hilfsmittel mit viel Wasser zu reinigen. Entstehendes Abwasser wird der Kanalisation zugeführt und nicht über Sickerflächen abgelassen, da letzteres wiederum zur konzentrierten Anreicherung von allergieauslösenden Härchen führen würde. Einwegschutzanzüge sind in verschließbaren Müllsäcken zu entsorgen. Die anderen Schutzausrüstungsgegenstände sind so zu reinigen, dass keine Raupenhaare mehr anhaften.

 

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