Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Normen und Richtlinien sind Ländersache und sollten auf allgemeinen wissenschaftliche Grundsätze oder den anerkannten Regeln der Technik basieren. Und damit auch grenzübergreifend verständlich sein. Soweit die Theorie. Denn bei der Interpretation können Anwender zu gänzlich unterschiedlichen Schlüssen kommen. Daraus entstehen Spannungen, die oft nur auf unterschiedlichen Begrifflichkeiten oder regionalem Sprachgebrauch basieren. Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) e.V. tauschen sich Spezialisten aus Österreich und Deutschland über die verschiedenen Ansätze in den Normen und Richtlinien für Schwimmteiche und Naturpools aus.

Die Teilnehmer der deutsch-österreichischen Expertengruppe (von links): Dr. Jürgen Scheen (D), Dr. Jügen Spieker (D), Dr. Martin Upmeier (D), Guido Manzke (D), Heinz Jaaksch (A), Andreas Fuchs (A), Carsten Schmidt (D), Wolfgang Wesner (A), Stefan Bruns (D) (Foto: Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) e.V.)

In Deutschland gelten für Schwimmteiche maßgeblich zwei Richtlinien, die gemeinsam von verschiedenen Verbänden und Institutionen erarbeitet wurden: Für die öffentlichen Schwimmteiche wurde aktuell die FLL-Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung, Ausgabe 2011 veröffentlicht. Für die privaten Schwimmteiche gilt noch die FLL-Empfehlung für Planung, Bau und Betrieb von privaten Schwimm- und Badeteiche aus dem Jahr 2006. In diesem Jahr begibt sich das FLL-Gremium an die Überarbeitung letztgenannter Empfehlung, die anschließend als Richtlinie vorliegt.

In Österreich fallen die kommunalen Kleinbadeteiche unter den Geltungsbereich des Bäderhygienegesetzes sowie der ÖNORM Kleinbadeteiche 1126 aus dem Jahre 2010. In Arbeit ist eine ÖNORM für private Schwimmteiche, deren Veröffentlichung noch 2012 erfolgen soll. Ein Vergleich der Regelwerke zeigt deutliche Unterschiede bzgl. Verdünnungsvolumina, Größenverhältnissen zwischen Aufbereitungs- und Nutzungsbereichen, Filtergrößen und zulässigen Filterdurchströmungen. Teilweise sind diese Unterschiede so grundlegend, dass sich neutrale Gutachter durchaus die Frage stellen, nach welchen Normen und Grundlagen denn in Streitfällen bewertet werden soll. Denn Unternehmer können durchaus auch in Deutschland nach der ÖNORM oder anderen Richtlinien europäischer Nachbarländer bauen. Und umgekehrt. Den Gutachter stellt das im Streitfall unter Umständen vor große Herausforderungen.

Das war auch der Anreiz für Carsten Schmidt, öffentlich bestellter Gutachter und Mitglied der DGfnB e.V., einen Informationsaustausch zwischen den Spezialisten beider Länder anzuregen. Der erste Austausch von Informationen in Hannover hat gezeigt, dass es tatsächlich viele Gemeinsamkeiten gibt, die unterschiedliche Nomenklatur in der Vergangenheit jedoch zur Verwirrung und Missverständnissen geführt hat. Beginnend mit der Definition, was ein Schwimmteich oder Naturpool überhaupt ist und welche Anforderungen an ihn gestellt werden. In der Vergangenheit hat die in Österreich verwendete Einteilung der Schwimmteiche in stehende oder fließende Gewässertypen für Verwirrung gesorgt. Tatsächlich wird diese Begrifflichkeit auch in Österreich nun überarbeitet und die Einteilung in Schwimmteich und Naturpool Verwendung finden. Wobei die beiden Begriffe eindeutig mit Anforderungsprofilen wie Wasserbewegung, Umwälzungsraten und Trophiegehalten verbunden werden.

Übereinstimmung zwischen den Fachleute gibt es bei den hygienischen Anforderungen an Schwimmteiche: in privaten Schwimmteichen sind keine weiteren Regelungen bezüglich Hygieneparametern erforderlich. Kontrovers diskutiert wird allerdings die Höhe der Filteranströmung, die sich in beiden Ländern deutlich unterscheidet.

Das erste Treffen in Hannover hat gezeigt, wie wichtig ein allseitiger Datenaustausch und ein Abgleich der Begrifflichkeiten ist. Für die Erstellung von nationalen und internationalen Regelwerken ist eine allgemein verständliche und grenzüberschreitende Sprachregelung wichtig, um auch in Zukunft Konflikte zu vermeiden. Die Experten sind sich einig, dass dieser Austausch kurzfristig weitergeführt wird. Die Einladung aus Österreich steht.

 

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