Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Seit Juni 2011 ist eine neue EU Verordnung zur Pflanzenschutzmittelzulassung in Kraft, damit einher geht auch die EU Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Diese sogenannte Nachhaltigkeitsrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis Ende November nationale Aktionspläne (NAP) entwickeln.

Jürg Huber Präsident des Verbandes der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel in Deutschland und Österreich (Foto: IBMA).

Der nun vorliegende Entwurf des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sei "ein Schritt in die richtige Richtung" sagt Jürg Huber, ehemaliger Leiter des JKI-Instituts für biologischen Pflanzenschutz und jetzt Präsident des Verbandes der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel in Deutschland und Österreich (IBMA D/A).

Mehr Förderprogramme zur Etablierung von Bioverfahren

Der deutsche Aktionsplan sieht eine deutliche Steigerung des Anteils praktikabler nichtchemischer Maßnahmen in den Pflanzenschutzkonzepten, z.B. durch biologische, biotechnische oder mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen vor, jedoch: "Es müssen verbindliche Ziele festgelegt werden", sagt Huber von IBMA D/A.

Der Verband wünscht sich ein Monitoring, das den Anteil biologischer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft messbar macht. Darüber hinaus seien eigene Förderprogramme notwendig, um innovative Maßnahmen wie z.B. den Einsatz von Nützlingen im Ackerbau oder die Verwirrung von Insekten durch Pheromone (Sexualduftstoffe) stärker zu etablieren.

Biologische Verfahren sollten nicht nur in der Forschung und Entwicklung stärker gefördert werden, wichtig sind Maßnahmen um die neuen Entwicklungen bis zum Landwirt zu bringen. "Daher ist ein Informationsprogramm notwendig, das die Etablierung biologischer Verfahren fördert und den Nutzen dieser Verfahren nicht nur im Resistenzmanagement gegenüber herkömmlichen Pflanzenschutzmitteln hervorhebt", so Huber.

Unterstützung der Beratung

Der IBMA betont die wichtige Rolle, die qualifizierten Pflanzenschutzmittelberatern hier bei der Umsetzung zu kommt und erklärt sich gern bereit, für gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

"Da biologische Verfahren erfahrungsgemäß beratungsintensiver sind, stellen wir unser know how gerne zur Verfügung um eine umfassende Information aller Beteiligten zu gewährleisten, zum Beispiel im Zuge sogenannter geförderter Bioakademien nach französischem Vorbild", so Huber.

Zulassungsverfahren für Bioprodukte vereinfachen

Im NAP ist der verstärkte Einsatz biologischer Produkte vorgesehen, jedoch kommen fertig entwickelte und erprobte biologische Verfahren oftmals nicht in den Handel, weil die kleinen Startup Unternehmen an den Zulassungshürden scheitern.

"Viele Öko-Produkte waren bisher als Pflanzenstärkungsmittel gelistet. Nun muss ein Teil dieser Mittel in das teure und aufwendige Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren", beklagt Huber. Das Zulassungsverfahren bringt die Hersteller - in aller Regel kleine oder mittelständische Unternehmen - oft an ihre finanziellen Grenzen. "Ohne gezielte Unterstützung drohen nun bereits etablierte Verfahren, wie etwa die Anwendung von natürlichen Antagonisten gegen Feuerbrand, verloren zu gehen", warnt Huber.

Über IBMA D/A

Der Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel vertritt AnbieterInnen und ProduzentInnen von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen in Deutschland und Österreich. IBMA D/A ist Mitglied im IBMA Global. Der Verband ist mit mehr als 200 Mitgliedern weltweit Ansprechpartner für nachhaltigen und biologischen Pflanzen- und Vorratsschutz.

 

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